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Gisela Piltz
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Frage von Johannes B. •

Frage an Gisela Piltz von Johannes B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Piltz,

laut einem Artikel im Handelsblatt, vom 02.07.2010, haben Sie die Bundeskanzlerin bei Ihrer Reise, zum WM-Spiel unserer Mannschaft, am 03.07.2010, begleitet.
Was hat diese Reise den Steuerzahler gekostet?
Die Medien sprechen von über 10.000,- Euro pro Flugstunde für den Airbus der Bundesregierung.
Wie stehen Sie zu dieser Reise im Angesicht der angespanten Haushaltslage?
Wird es ggf. zum Halb- und Finalspiel wieder eine Reise geben?

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Beck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Beck,

die Teilnahme der deutschen Nationalelf an der Endrunde der Fifa-WM in Südafrika ist ein Ereignis von großem nationalem Interesse. Es ist selbstverständlich, dass die Bundeskanzlerin an den Finalspielen vor Ort teilnehmen kann, wenn sie dies will. Dabei ist es gute Übung, bei solchen Reisen der Bundeskanzlerin je einen Vertreter jeder Fraktion im Deutschen Bundestag einzuladen. Künftige Reisepläne der Bundeskanzlerin sind mir nicht bekannt.

Während ihrer Reise hatte die Bundeskanzlerin mit den sie begleitenden Abgeordneten außerdem die Gelegenheit zur Vertiefung außenpolitischer Kontakte. So traf sie in Südafrika mit Staatspräsident Jacob Zuma und der Premierministerin der Provinz Westcape Helen Zille zusammen. Zudem besuchte sie in Kapstadt Projekte im Township Khayelitsha, die wesentlich mit deutschen Entwicklungshilfemitteln gefördert werden. Auch der Zwischenstopp der Regierungsmaschine in Ghana wurde für Gespräche mit Kabinettsmitgliedern des Staates Ghana genutzt. Ein Besuch der Bundeskanzlerin in afrikanischen Staaten stärkt die außenpolitische Bedeutung der Bundesrepublik. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrem Blitzbesuch nicht nur der deutschen Fußballnationalmannschaft ihre Anerkennung entgegen gebracht und Interesse an Afrika bewiesen, sondern übermittelte sowohl dem südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma als auch dem ghanaischen Präsidenten John Evans Atta Mills eine Einladung zu Staatsbesuchen in Deutschland.

Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Flugbereitschaft_des_Bundesministeriums_der_Verteidigung ) steht im Rahmen der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg (Bundesverteidigungsministerium) zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs u.a. der Bundeskanzlerin zur Verfügung. Die Kosten für die Flugbereitschaft werden über Mittel aus dem Bundeshaushalt getragen. Die Mittel, die im Einzelplan des Bundesverteidigungsministeriums im Bundeshaushalt eingestellt sind, betreffen die gesamte Flugbereitschaft, die neben der Servicefunktion für staatlich-repräsentative Flüge bestimmter hochrangiger politisch-parlamentarischer Persönlichkeiten vor allem Transport- und Passagierflüge im Rahmen der Einsätze der Bundeswehr übernimmt, und sind daher nicht unmittelbar und ohne Weiteres für eine bestimmte Reise berechenbar.

Das Bundesverteidigungsministerium weist auf seiner Website ( http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4k3cXcBSYGZbub6kTCxoJRUfV-P_NxUfW_9AP2C3IhyR0dFRQAIlAkS/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRF80Rzk!?yw_contentURL=%2FC1256F1200608B1B%2FN264WQWQ498MMISDE%2Fcontent.jsp ) auf folgendes hin: "Als Zusatzauftrag in "Servicefunktion für andere Bedarfsträger" gewährleistet der Verband mit zwei Airbus A-310 VIP, sechs Challenger CL-601 und drei Cougar AS-532 die erforderlichen staatlich-repräsentativen Flüge sowie Transportflüge für hochgestellte Persönlichkeiten des politisch-parlamentarischen Bereiches und anforderungsberechtigte Nutzer anderer Organisations-bereiche an allen Tagen des Jahres.

Für die Durchführung des Gesamtauftrages [Anm.: nicht nur Servicefunktion, sondern auch militärische Flüge] sind in der Flugbereitschaft 840 Soldaten und 280 zivile Mitarbeiter beschäftigt. Zur konkreten Frage nach den Kosten für eine Flugstunde unterschiedlicher Luftfahrzeugmuster ist anzumerken, dass diese sehr unterschiedlich anzusetzen und im Regelfall nicht mit anderen Luftfahrzeugen vergleichbar sind. Eine Betrachtung der Kosten einer Flugstunde, ohne gleichzeitig die sehr komplexen Berechnungsgrundlagen und detaillierten Angaben der betrachteten Kostenanteile zu berücksichtigen, wäre irreführend. Die durch die Flugbereitschaft für den politisch-parlamentarischen Bereich erbrachten Flugstunden unterliegen der Geheimhaltung. Zu Aussagen ist ausschließlich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages legitimiert."

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz