Frage an Gisela Piltz von Ludger A. R. bezüglich Recht
Wenn ich die Berichte richtig deute, dann waren Sie bei der hier ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverfolger-Kampf-gegen-Hydra-Kinderpornographie-teils-verloren-957431.html ) beschriebenen Anhörung anwesend. Mich würde dabei sehr interessieren, ob die Aussagen von Oberstaatsanwalt Peter Vogt von ihnen hinterfragt oder von ihm belegt wurden. Seine Schilderungen, soweit sie mir bekannt sind, wirken höchst allermierend. Aber wie so oft in dieser Debatte mangelt es mir an Transparenz und Beweisen. Da fragt man sich, was will derjenige wirklich erreichen. Im einzelnen interessieren mich folgende Punkte "Dies habe dazu geführt, erläuterte Vogt, dass er selbst "30 Akten" mit einem Schadensvolumen von rund 30 Millionen Euro habe zumachen müssen." Wurde nachgefragt, wie im Zusammenhang mit KiPo von einem Schadensvolumen gesprochen werden kann und wie es beziffert werden kann, wenn offensichtlich keine Beweise für irgendwas corliegen? Wie bewerten Sie diese Aussage unter diesen Gesichtspunken und wie trägt sie zur Meinungsbildung bei?
"dazu verwies Vogt auf die Praxis in den USA, wo automatisiert E-Mail-Anhänge auf Kinderpornographie gescannt und mit Datenbanken mit Missbrauchsbildern abgeglichen würden" Das hat mich interessiert, doch meine Recherche hat nichts erbracht was diese Behauptung stützt. Weiß Herr Vogt von geheimen Strafverfolgungsmethoden? Wurde seine Behauptung von Ihnen hinterfragt oder nachträglich geprüft? Haben Sie Beweise für seine Behauptung gefunden?
"Markt mit Jahresumsätzen zwischen drei und 20 Milliarden Euro" Wo kommen diese Zahlen her? Wenn man bedenkt, dass (laut Wikipedia) mit Pornografie Weltweit nach Angaben von The Economist derzeit ein Umsatz von rund 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet wird, klingen 3-20 Millarden Euro unwahrscheinlich.
Abschließend noch eine Frage: Wenn sich herrausstellt, dass Herr Vogt bewusst "übertrieben" hat, was ziehen Sie daraus für Konsequenzen?
Ich wäre über eine Antwort dankbar.
Sehr geehrter Herr Rinsche,
vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung der Kinderpornographie.
Die von Ihnen erwähnten Ausführungen waren ein Beitrag von mehreren, die aus unterschiedlicher Sicht und mit unterschiedlichen Meinungen das Thema beleuchteten. Die FDP-Bundestagsfraktion wird alle Beiträge ebenso wie alle weiteren ihr vorliegenden Informationen zu diesem Thema kritisch würdigen und ihre Schlüsse daraus ziehen.
Bei ihren Schlussfolgerungen wird die FDP-Bundestagsfraktion sich strikt davon leiten lassen, dass weder eine anlasslose Überwachung der elektronischen Kommunikation noch Internetsperren verhältnismäßige Maßnahmen sind, um Kinder vor Missbrauch und Gewalt zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz