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Gisela Piltz
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Frage von Barbara W. •

Frage an Gisela Piltz von Barbara W. bezüglich Finanzen

Guten morgen :-)
wie kann es sein, ich habe seit 16 Jahren Lohnpfändung (mein damaliger Ehemann) hatte eine Selbstaendigkeit auf meinen Namen und zugrunde gewirtschaftet und mir die Schulden dann hinterlassen. Ich konnte nichts dagegen tun bzw.niemand hat mir wirklich geholfen, habe keinen Unterhalt für die Kinder bekommen usw.:-(Bin sehr krank dadurch geworden. Ich stehe jeden morgen um 5:45Uhr auf um zur Arbeit zu gehen , bin jetzt seit 1 1/2 Jahren in der privaten Insolvenz, bekomme jeden Monat richtig viel Geld abgezogen und Leute die nicht arbeiten sind dann nach Abschluss genauso fertig mit ihren Schulden wie ich???? Das kann es doch nicht sein!!! Ich verstehe das nicht!! Da muss sich doch auch etwas aendern, man fühlt sich sehr ungerecht behandelt und man verliert oft den Mut. Vielleicht wissen Sie ja jemanden der sich ehrenamtlich um soetwas kümmert?

Liebe Gruesse
Barbara Winkel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Winkel,

Schuldnerberatung wird unter anderem von den Verbraucherzentralen angeboten, an die Sie sich sicherlich auch bei Ihnen vor Ort wenden können.

Zu Ihrem konkreten Fall kann ich nicht Stellung nehmen. Generell ist jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion die Verbraucherinsolvenz ist ein sinnvolles und geeignetes Instrument, um überschuldeten Privatpersonen eine realistische Perspektive zu geben, neu anzufangen. Nach einer Wohlverhaltensperiode von derzeit sieben Jahren müssen die Gläubigerinteressen zurückstehen, damit dem Schuldner dann ein Neuanfang gelingen kann. Dass während der Wohlverhaltensperiode wenigstens ein Teil der Gläubigeransprüche befriedigt wird, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Dass in der von Ihnen beschriebenen Konstellation ggf. das Verhalten Dritter, hier Ihres Ehemanns, zu Ihrer Überschuldung geführt haben, kann nicht dazu führen, dass die Gläubiger völlig schutzlos gestellt werden. Wie die Ansprüche im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ehemann zu regeln sind, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Einen Zusammenhang zwischen Ihrer Situation und derjenigen, die aktuell im Bezug auf den Bezug von Arbeitslosengeld II geführt werden, erschließt sich nicht. In einer Situation, in der Ihnen von dem von Ihnen erwirtschafteten deshalb wenig bleibt, weil Sie Schulden abzahlen müssen, um dann nach der Wohlverhaltensperiode in den Genuss der Restschuldbefreiung zu gelangen, auch wenn Ihre Gläubiger nicht vollständig befriedigt wurden, besteht gerade keine kritikwürdige Fehlsteuerung, dass Leistung sich nicht mehr lohne. Die Kritik der FDP-Bundestagsfraktion richtet sich dagegen, dass denjenigen, die keine Sonderbelastungen zu tragen haben, wie dies bei Ihnen der Fall ist, aufgrund der Schieflage des Steuersystems am Ende kaum mehr haben als diejenigen, die nicht arbeiten. In Ihrem Fall geht es um eine temporäre Belastung, um die Schulden abzutragen. Dies ist natürlich für Sie eine belastende Situation, die jedoch nicht durch Fehlsteuerung entsteht, sondern durch eine Überschuldungssituation, die es zu bereinigen gilt. Gerade die Verbraucherinsolvenz schafft positive Anreize, da nach der Wohlverhaltensperiode ein klarer Schnitt gezogen wird und dem Verbraucher mithin der besondere Schutz des Rechtsstaats - zu Lasten der Gläubiger - gewährt wird. Dies ist nicht selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz