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Gisela Piltz
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Frage von Rosemarie L. •

Frage an Gisela Piltz von Rosemarie L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau G. Piltz,
bin Vermieter und frage Sie bzw. die FDP, was wird für uns getan? Warum haben Mieter so viel mehr nachträgliche Rechte? (s.auch meine Anfrage an H.Dr.Westerwelle v.13.1.10) Warum bekomme ich beim Verbraucherschutz keine Beratung in Mietsachen? Warum wird das Wohngeld bzw. Mietzuschuss an den Mieter gezahlt, die es dann nicht an den Vermieter weiter leiten? Habe aufwendige Energiesparmaßnahmen vorgenommen, um Heizkosten und Umwelt zu entlasten, mit dem Ergebnis, dass Mieter mit Hilfe vom Mieterschutz Mietminderungen vorgenommen haben, weil z.B. das Haus eingerüstet war. Wo bleibt die energische Reaktion der FDP auf den unmöglichen Aufruf des Mieterbundes, dass die Vermieter nur verkürzte Kündigungsfristen erreichen wollen, um evtl.vom neuen Mieter höhere Mieten zu erreichen?
Kann der Vermieter überhaupt ohne trifftigen Grund (Randale oder Eigenbedarf) kündigen?
Selbst bei Mietrückstand muß der Vermieter übers Gericht gehen und das dauert Monate? Auch die Höhe der Mietpreise sind doch gesetzlich geregelt (Mietpreisspiegel, der zum größten Teil zwischen" Haus u. Grund" und "Mieterbund" ausgearbeitet wurde?)
Lasse mich überraschen, was von den von Ihrer Partei in den Wahlversprechen letztlich umgesetzt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Löhmer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Löhmer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Mietrecht vom 17. Januar 2010, die ich mit Interesse gelesen habe.

Ihren Unmut kann ich verstehen. Das gilt vor allem für Ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Energiesparmaßnahmen. FDP und CDU/CSU haben sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, klima- und umweltfreundliche Sanierungen zu erleichtern. So sollen Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, zukünftig zu dulden sein und grundsätzlich nicht zur Mietminderung berechtigen. Vollkommen unsinnig ist die Behauptung, die FDP wolle die Kündigungsfristen ändern, um Mieterhöhungen zu erleichtern. Sie haben natürlich vollkommen Recht, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung ausgeschlossen ist. Voraussetzung einer Kündigung ist vielmehr das Vorliegen eines berechtigten Interesses, eines Kündigungsgrundes, wie beispielsweise Eigenbedarf. Daran will auch die FDP nichts ändern.

Im Übrigen haben wir uns in der Koalition vorgenommen, das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin zu überprüfen. Wir wollen erreichen, dass mietrechtliche Ansprüche auch wirksam vollstreckt werden können. Wir wollen darüber hinaus sicherstellen, dass zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten auch tatsächlich den Vermieter erreichen.

Für Ihre Anregungen und Hinweise danke ich Ihnen und verbleibe

mit den besten Grüßen nach Düsseldorf

Gisela Piltz