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Frage von Norman F. •

Frage an Gisela Piltz von Norman F. bezüglich Recht

Hallo Frau Piltz,

in der Innenministerkonferenz hat man sich für ein Verbot von so genannten „Killerspielen“ ausgesprochen. Dabei hat sich Herr Wolff indirekt für ein Verbot ausgesprochen mit dem Vermerk das man nicht weiß wie der Vorschlag letztendlich aussehen wird. Als Grund wurden die sogenannten Amokläufe genannt. Dabei hätte ich die Frage wie Sie bzw. die FDP genau zu so einem Verbot stehen, da die meisten Spiele laut USK erst ab 18 freigegeben und für ein erwachsenes Publikum entwickelt wurden.

Des weitern wurde von Studien gesprochen, wobei diese Studien eigentlich nicht sicher bestätigt sind. In den mir bekannten Studien hatte es sich herausgestellt, dass nur emotional labile Personen durch die Killerspiele beeinflusst werden. Dieses würde dann auch in etwa auf Alkohol zu treffen. Daher würde es mich interessieren auf welche Studien sich die Innenministerkonferenz stützt.

Weiter hätte ich die Frage wie die Innenminister den Technologieweggang bzw. der dadurch verbundenen mehr Arbeitslosen abfangen möchten, da durch ein das Computerspielverbot Firmen aus Deutschland abwandern werden um die Technologien im Ausland weiter zu entwickeln.

Letzteres hätte ich noch eine abschließende Frage, warum Spiele verboten werden sollen die vorher schon durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)geprüft oder ggf. durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Wobei zu bemerken ist das Mitte 2008 auch das Jugendschutzgesetzt auf Initiative von Frau von der Leyen schon erweitert wurde.

Daher hätte ich die Frage wie FDP hinter einem solchen Verbot steht.

Mit freundlichen Grüßen

Norman Franz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Franz,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu dem von der Innenministerkonferenz geforderten Verbot sog. Killerspiele.

Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot Gewalttaten nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. En besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Ingo Wolf, möchte ich darauf verweisen, dass die IMK nur einstimmig entscheiden kann und etwaige Bedenken daher regelmäßig dort zwar zu Protokoll gegeben, aber nicht öffentlich kommuniziert werden. Im Beschluss der IMK ist jedoch die Protokollnotiz vermerkt, nach der sich Herr Dr. Wolf gegen das Verbot ausgesprochen hat: "Nordrhein-Westfalen ist mit Blick auf Ziffer 4, 3. Spiegelstrich der Auffassung, dass sich das Problem durch Verbote nicht lösen lässt und betont die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Prävention, insbesondere die Bedeutung der Elternverantwortung." Das Dokument können Sie unter http://tr.im/rwhn herunterladen. Die Protokollnotiz finden Sie auf Seite 8 unten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz