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Gisela Piltz
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Frage von Dieter G. •

Frage an Gisela Piltz von Dieter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

die FDP-Fraktion hatte bei der Bundestagssitzung am 18. Juni vor
Verabschiedung des neuen ZugErschwG nochmals deutlich gemacht, dass dieses ganz andere Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung eher nicht Stand hält. Heute hat nun der Ihnen sicherlich bekannte Abgeordnete Jörg
Tauss(ehm. SPD, jetzt Piratenpartei) Organklage beim BVerfG eingericht. Zur FDP berichtet Heise-Online u.a. wie folgt:

" Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. "

Quelle
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsbeschwerde-gegen-Netzsperren-Gesetz--/meldung/141425

Hier nun meine Fragen an Sie:

1. Sind die Inhalte im Heise-Artikel hinsichtlich der FDP-Positionen richtig ? - ansonsten bitte richtigstellen.

2. Beabsichtigt die FDP-Fraktion bzw. ein FDP-Abgeordeneter eine diesbezügliche Normenkontroll-Klage ? - dies wurde in Erwägung gezogen.

3. Wird es von der FDP eine Verfassungsbeschwerde gegen den Inhalt des Gesetz geben ? - erläutern Sie mir doch bitte die Unterschiede dieser drei formalen Möglichkeiten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf eine baldige Antwort.

mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gieseking,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat mehrfach während des Gesetzgebungsverfahrens, sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum, darauf hingewiesen, dass beim Zustandekommen des Gesetzes formelle Fragen aufgeworfen wurden, die nicht abschließend geklärt wurden und die jedenfalls rechtlich fragwürdig sind.

Sicherlich wissen Sie, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz abgelehnt und hierzu auch einen Entschließungsantrag eingebracht hat. Den Entschließungsantrag finden Sie zum Download unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613469.pdf .

Weiterhin hat die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage die Argumentation von Union und SPD, insbesondere der Familienministerin Ursula von der Leyen, hinterfragt. Die Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage finden Sie ebenfalls zum Download unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613347.pdf .

Die FDP-Bundestagsfraktion hat wie alle Bundestagsfraktionen vor allem und zunächst einmal die Aufgabe, ihre Standpunkte im parlamentarischen Verfahren vorzutragen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ihre Kritik an dem Gesetzgebungsvorhaben vorzutragen. Das Gesetz ist dennoch mit den Stimmen der sog. Großen Koalition beschlossen worden.

Die FDP-Bundestagsfraktion kann - ebensowenig wie die Grünen oder die Linke - Normenkontrollklage einreichen, da hierfür ein Quorum von 1/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestags als Antragsteller beim Bundesverfassungsgericht erforderlich ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG). Dieses Quorum kann bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht einmal von allen Oppositionsfraktionen gemeinsam erreicht werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung sind die formelle wie auch materielle Verfassungsmäßigkeit sowie der Aussichten der Zulässigkeit und Begründetheit etwaiger Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nach Vorliegen des Gutachten weitere Schritte entsprechend der aufgezeigten Möglichkeiten und dargelegten Erfolgsaussichten, insbesondere im Hinblick auf die Klagebefugnis und die Zulässigkeit einer etwaigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz