Frage an Gisela Piltz von Mirko B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Piltz,
Sie haben im November den §128 SGB V beschlossen, der am 01.April 2009 in Kraft trat. Dieser sollte die Korruption zwischen Hilfsmittelanbietern und Ärzten eindämmen. Bei der Anhörung am 06.05. im Gesundheitsausschuss wurde nun klar, dass massiv gegen den "Geist" dieses Paragrafen verstoßen wird. Teile der Krankenkassen (hier AOK-Schleswig-Holstein) schließen Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung für Hörhilfen, bei denen das Inkasso für die sogenannten zusätzlichen ärztlichen Leistungen beim Hilfsmittellieferant liegt. In den Verträgen werden z.B. dem Arzt vertraglich handwerkliche Leistungen übertragen, die dem Urteil des BHG aus 2000 über die Zulässigkeit der verkürzten Versorgung komplett widersprechen. Es geht soweit, dass die AOK Rheinland-Pfalz Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung abschließt, ohne diese pflichtgemäß nach §126 SGB V vorher zu veröffentlichen. Ich kann als Gesundheitshandwerker (Hörgeräteakustiker) nichts dagegen unternehmen, da der Gesetzgeber die Ahndung der Verstöße den Krankenkassen übertragen hat. Sehen Sie nicht auch als Abgeordneter der FDP-Fraktion und als Gesundheitsexperte einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf? Sehen Sie als Abgeordneter den verkürzten Versorgungsweg für Hilfsmittel als sinnvoll an, obwohl bisher alle Stellungnahmen namhafter Verbände dagegen sprechen.
Ich freue mich auf eine öffentliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mirko Brodbeck
Sehr geehrter Herr Brodbeck,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage. Aus der Antwort meines Kollegen Daniel Bahr auf Ihre Frage wissen Sie, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt hat.
Die FDP-Bundestagsfraktion hatte bereits vor Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes verschiedenste Regelungen kritisch begleitet. Auch die zwischenzeitlich vorgelegten Reparaturansätze der so genannten großen Koalition im Rahmen der 15. AMG-Novelle waren unausgegoren und wurden deshalb von uns nicht mitgetragen. Hierfür war u.a. auch das unsachgemäße Verfahren zur Schaffung einer Regelung der "Unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten" ausschlaggebend. Wir werden die Auswirkungen der getroffenen Regelungen weiter im Auge behalten.
Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Herrn Daniel Bahr.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz