Frage von Thorsten B. • 25.09.2021
Antwort von Gisela Manderla CDU • 25.09.2021
Es besteht kein Interessenkonflikt.
Es besteht kein Interessenkonflikt.
(...) Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. (...)
(...) Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten teilweise zu Recht die sehr unterschiedliche Umsetzung (...)
(...) Corona hat diesen Pflegenotstand verschärft und damit zu Recht noch deutlicher in unser gesellschaftliches Bewusstsein gerückt. (...)
(...) Bedauerlicherweise wurde bei der Initiative verschiedener Bundestagskollegen keiner der Kölner CDU-Abgeordneten eingebunden. (...)