Frage an Gisela Manderla von Jochen W. bezüglich Bundestag
Wie stehen Sie zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes? Werden Sie dafür oder dagegen stimmen?
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur Pandemiebekämpfung.
Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten teilweise zu Recht die sehr unterschiedliche Umsetzung der in den Ministerpräsidentenkonferenzen gemeinsam beschlossenen Maßnahmen kritisiert. Selbstverständlich muss der Grundsatz gelten, dass in unterschiedlichen Lagen beispielsweise in Vorpommern und im Rheinland auch unterschiedliche Maßnahmen gelten sollten. Dennoch halte ich es für richtig, dass es gerade in der jetzigen Situation einheitliche Maßstäbe für diese Maßnahmen gibt.
Dies soll nun mit der Corona-Notbremse erfolgen. Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Länder die nun im Änderungsentwurf vorgesehenen flankierenden Maßnahmen. Gleichzeitig zu notwendigen Beschränkungen schaffen wir auch klare Öffnungsperspektiven. Sinkt die Inzidenz wieder in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen treten dort die Notbremsen-Maßnahmen außer Kraft. Es gilt dann wieder der Verordnungsrahmen der Länder.
Wir wollen die Bundesregierung zudem ermächtigen, zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates, also mit Zustimmung der Länder, zu erlassen. Damit hat der Bund zukünftig dieselben Handlungsmöglichkeiten wie die Länder, um die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten.
Es wurde in den vergangenen Monaten vielfach – teilweise zu Unrecht – kritisiert, dass der Deutsche Bundestag zu wenig Mitspracherecht in der Pandemiebekämpfung hat. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir dieses bereits bestehende Mitspracherecht nun deutlich. Damit ist jetzt noch klarer als zuvor: Der Deutsche Bundestag ist in der Pandemie Herr des Verfahrens – die Maßnahmen gegen Corona werden in der Herzkammer unserer Demokratie debattiert, beraten und entschieden.
Die Länder werden auch künftig viel Spielraum bei der Pandemiebekämpfung vor Ort haben. Eine Gefahr für den Föderalismus sehe ich durch die Gesetzesänderung nicht. Wir ändern nur ein einfaches Gesetz und nicht die Staatsorganisationsstruktur des Grundgesetzes. Zudem ist der Infektionsschutz gem. Art. 72 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes bzw. seiner Vorläuferregelungen Aufgabe des Bundes.
Ich bin sicher, dass Bund und Länder mit dem gesetzgeberischen Rahmen, über den wir derzeit verhandeln, weiterhin gemeinsam kluge Wege in der Pandemiebekämpfung finden werden und wir durch die geplanten Änderungen für ein Mehr an Transparenz und Effizienz im Kampf gegen Corona sorgen. Die zu beschließende Gesetzesänderung ist zudem zeitlich gekoppelt an die Feststellung einer epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die ehrlichen Bemühungen der Politik zur Bekämpfung der Pandemie auch weiter unterstützen und wohlwollend begleiten. Bleiben Sie behütet!
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla