Frage an Gisela Manderla von Luca R. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Guten Tag Frau Manderla,
mich würde interessieren wie der Bundestag beziehungsweise die Abgeordneten selber rechtfertigen, das diese 9.500 Euro Brutto im Monat verdienen ?
Wieso bekommen die Abgeordneten nicht einfach den aktuellsten Mindestlohn ?
Sehr geehrter Herr R.,
auch wenn Ihre Frage sehr schlagwortartig und provokativ formuliert ist, erlauben Sie mir in der Hoffnung, dass es Sie wirklich interessiert, eine sachliche Antwort.
Die Grundsätze für die Abgeordnetenentschädigung können Sie unserer Verfassung entnehmen. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes ist geregelt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) festgestellt: „Die Alimentation ist so zu bemessen, dass sie auch für den, der, aus welchen Gründen immer, kein Einkommen aus einem Beruf hat, aber auch für den, der infolge des Mandats Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.“ Diese Rechtsprechung hat das Verfassungsgericht seither wiederholt bestätigt.
Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla