Frage an Gisela Konrath von Rolf B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Konrad,
im Vorfeld der Landtagswahlen trete ich mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst der unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran:
Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiterinnen und Fachleiter aus, die durch ihr Amt der Besoldungsstufe A15 zugeordnet sind. Sie besetzen eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit), die dem Studienseminar (= Dienststelle) zugeordnet ist.
Im Lehramt GHRS hingegen werden Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Diese Beauftragung ist jederzeit widerrufbar. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Stellenzulage von 150,-- Euro auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A13), die nicht pensionswirksam ist.
Bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist, beträgt die Gehaltsdifferenz demzufolge bis zu 1066,-- Euro im Monat.
Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS. Sie ist in der Sache nicht gerechtfertigt und unterliegt zudem einer zunehmenden Verschärfung, da den Besoldungserhöhungen im gymnasialen Lehramt eine statische Stellenzulage im Lehramt GHRS gegenübersteht. Dies halte ich für einen wenig akzeptablen Zustand.
Wie stellen Sie sich bzw. wie stellt sich Ihre Partei zu dem dargestellten Problem?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Problematik zu begegnen?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geerhter Herr Breiter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der besoldungs- und tarifrechtlichen Einstufung von Ausbilderinnen und Ausbildern für das Lehramt.
Es trifft zu, dass Fachleiterinnen und Fachleiter für das Lehramt an Gymnasien als Studiendirektorin bzw. Studiendirektor gegenüber Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern höher besoldet werden. Die Gründe dafür liegen nach Auffassung des Niedersächischen Kultusministeriums in der unterschiedlichen Ausbildung und Tätigkeit der Fachleiter und Fachseminarleiter, die nicht als gleichwertig betrachtet werden. Das Ministerium beabsichtigt nicht, die derzeitige Regelung zu verändern.
Bitte erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass die Funktionsstellenzulage der Fachseminarleitungen für Grund-, Haupt-, und Realschule sowie für Sonderpaädagogik zum 1. Januar 2010 verdoppelt und die Zulage für mitwirkende Lehrkräfte eingeführt wurde. Bis dahin erhielten mirtwirkende Lehrkräfte nur Anrechnungsstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Konrath