Frage an Gina Bechtold von Margarete B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Bechthold,
meinen Sie nicht auch, dass die Listen für die EU-Wahlen sollen zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen bestehen sollen? Gleichberechtigung sollte überall stattfinden. In den ganzen höheren Etagen sind hauptsächlich Männer zu finden; da ist es egal, ob Sie in die Politik gehen, in die Wirtschaft, bei Ämtern. Wie ist es eigentlich in ihrer Partei?
Viele Grüße und danke
Marga B.
Liebe Frau Blechschmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gelten die Wahlrechtsgrundsätze – allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen – für innerparteiliche Wahlen. Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist zudem die sogenannte Tendenzfreiheit von Parteien siehe Artikel 21 GG - „Die Gründung einer Partei ist frei“– Hierzu gehört es, dass die inneren Strukturen mit Blick auf die Tendenz der Partei eigenständig ausgerichtet werden dürfen. So haben es die Satzungen der einzelnen Parteien unterschiedlich geregelt. In der Satzung unserer Partei ist rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern nicht geregelt. Manche Parteien haben sich laut ihrer Satzung selbst dazu verpflichtet, dass Frauen an Parteiämtern und an öffentlichen Mandaten, beispielsweise mindestens zu einem Drittel beteiligt sein sollen. Unsere Partei hat allerdings in der Satzung keine Regelungen für die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen getroffen. Auch nicht, dass bei den Plätzen für Direktkandidatinnen und -kandidaten auf eine ausreichende Beteiligung hinzuwirken ist. Obwohl wir für die Aufstellung der Liste zur EU-Wahl keinen strikten Wechsel zwischen den Geschlechtern vorgesehen haben, können wir trotzdem auf eine gewisse Gleichberechtigung verweisen. Auf unserer Liste sind 60 % Frauen und 40 % Männer vertreten.
Viele Grüße
Gina Bechtold