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Gesine Multhaupt
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Frage von Christian S. •

Frage an Gesine Multhaupt von Christian S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Multhaupt!

Ist Ihnen bekannt, dass nach der neuesten Fassung der Energiegesetzgebung auf einem Dach nur noch die Photovoltaikanlage eines Besitzers betrieben werden darf.?Auswirkung: die Möglichkeit, dass sich mehrere Betreiber ein Dach teilen, um unabhängige Anlagen zu errichten entfällt. Es kann nur noch Großanlagen geben, deren Kapitalisierung ungleich schwerer ist und deren Erträge ( weil zwangsläufig über 30KWp )schlechter sind. Folge es werden weniger Anlagen aufgebaut, die Erreichung der CO2 Minderungsziele rückt in weite Ferne. Mußte man von seiten der Regierung den Stromkonzernen soweit entgegenkommen?

Ist Ihnen bekannt, wieviel Gesetze und Urteile dem doch gewünschten Einbau von Blockheizkraftwerken in Wohnhäuser entgegenstehen? Ich beschäftige seit 5 Monaten einen Rechtsanwalt, um eine solche Installation rechtssicher vorzubereiten. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Die Investition ist jetzt schon unrentabel.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schoch,

nach meiner Information ist Ihre Aussage, das EEG ließe nur noch Photovoltaikanlagen eines Besitzers zu und würde die Möglichkeit mehrerer Betreiber auf einem Dach mehrere Anlagen zu installieren ausschließen nicht korrekt.

§ 19 "Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen" EEG regelt vielmehr nur, dass mehrere Anlagen, die auf einem Dach installiert werden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung wie eine Anlage behandelt werden.

Damit wird aber lediglich die Rechtslage von 2004 klargestellt. In der
Vergangenheit haben Anlagenbetreiber versucht, die Regelungen des EEG zu
umgehen, indem sie durch die Aufteilung einer Anlage auf mehrere
Betreiber versucht haben, die jeweils höhere Vergütung für Kleinanlagen
zu erhalten.

Diese Gesetzesumgehung soll mit der Klarstellung in § 19 EEG ausgeschlossen werden.

Für Sie als Anlagebetreiber bedeutet dies, dass Sie auch weiterhin Anlagen auf einem Dach gemeinsam betreiben können, nur bekommen Sie die Vergütung als handelte es sich um eine Anlage.

Dies sollte Sie jedoch nicht von Ihrem Vorhaben abbringen, auf erneuerbare Energien zu setzen. Unrentabel ist eine Investition in Photovoltaikanlagen in meinen Augen nicht für Betreiber, die langfristig und nachhaltig planen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Multhaupt