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Gesine Multhaupt
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Frage von Manuela D. •

Frage an Gesine Multhaupt von Manuela D. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, Frau Multhaupt,

wieso erhält der Durchschnittspensionär rund doppelt so viel Pension, wie der deutsche Durchschnittsrentner, obwohl er nie etwas dafür eingezahlt hat ? Und weshalb können Beamte nach wie vor mit 65 Jahren und nicht, wie der Normalsterbliche mit 67 Jahren in Ruhestand gehen ? Wobei zudem noch zu berücksichtigen ist, dass die meisten Beamten nicht einmal dieses Alter erreichen müssen, um in Pension zu gehen. Weiterhin hätte ich gerne gewusst, weshalb bei einem Beamten das zuletzt gezahlte Brutto- Gehalt für die Berechnung der Pension zugrunde gelegt wird und bei Angestellten das Netto-Durchschnittseinkommen seines Berufslebens ? Ist das rechtlich überhaupt zulässig, dass Bürger so unterschiedlich behandelt werden ?

Mit freundlichen Grüßen,
M. Denker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Denker,

ich bedanke mich für Ihre Frage bezüglich der Beamtenversorgung. Gerne gebe ich Ihnen eine Antwort, jedoch müssen Sie verstehen, dass ich nicht immer sofort die Zeit finde, umgehend auf Anfragen zu antworten. Dies gilt natürlich dezeit verstärkt, da mein Team und ich uns in der Endphase des Wahlkampfes befinden.

Die Unterschiede zwischen dem Rentenversicherungssystem und der Beamtenversorgung sind tiefgreifend, da es sich um grundlegend verschiedene Berechnungssysteme handelt und sie somit auch nicht miteinander zu vergleichen sind. Auch ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, Vergleiche zwischen Durchschnittsrenten und -pensionen anzustellen.

Ein Grund ist allein, dass es sich bei der Beamtenversorgung um eine sog. Vollversorgung handelt, die nicht nur die Rente ersetzt, sondern auch die ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und viele andere Arbeitnehmer, zumindest in Großunternehmen, erhalten.

Einen grundlegenden Wechsel im Beamtenversorgungssystem wird es nicht geben, da Artikel 33 des Grundgesetzes wesentliche Elemente der Beamtenversorgung schützt. Um den Status des Beamten abzuschaffen, würde es folglich einer 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat bedürfen. Dies ist nicht realistisch. Es wurden aber und werden auch zukünftig Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Hinzu kommt, dass der Bund seit der sog. Förderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamten und Berufssoldaten regelt. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit seitdem bei dem jeweiligen Bundesland.

Bezüglich des Eintritts in den Ruhestand lässt sich sagen, dass sehr wohl auch für Bundesbeamte ab dem Jahr 2012 die Pensionierung mit 67 Jahren Schritt für Schritt eingeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gesine Multhaupt