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Gesine Multhaupt
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Frage von Werner B. •

Frage an Gesine Multhaupt von Werner B. bezüglich Recht

In ein Interview mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 15.05.2007 am rande der Bundespressekonferenz, erklärt Dr. Wolfgang Schäuble die Online Durchsuchung mit fundamentalen technischen Wissen.
Ich habe einmal abgetippt:
"Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir dann jetzt schon fast die die die die Internet-Experten genauer befragen, sich so entwickelt, dass eben unsere oder meine laienhafte Vorstellung, äh, dass, äh, das Internet sowas ähnliches sei wie ´ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr, und deswegen brauchen wir ´ne, wenn Sie wollen kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht´s - ein wenig. Richtig verstehen wird Du es wahrscheinlich auch nicht, denn das wär ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre, nicht? Des hat er auch seine Fachleute."
Hier erhalten Sie das Original:
https://service.aiki.de/files/schaueble-online-durchsuchung.mp3

Meine Frage ist können Sie mit dem gleichen Wissen glänzen, oder könne Sie mir die Online-Durchsuchung etwas näher erläutern.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Block,

vielen Dank für Ihre Frage zu Online-Durchsuchungen.

Zur Zeit steht die Forderung nach der Schaffung einer gesetzlichen Befugnisnorm für die so genannte Online-Durchsuchung zur politischen Debatte. Sie würde im Falle Ihrer Einführung dem Bundeskriminalamt als Mittel zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus´ dienen. Gestattet werden soll nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums das Erheben von Daten aus Computern durch den Einsatz automatischer Mittel ohne Wissen der Betroffenen. Typischer Weise wäre dies die Erhebung von auf Festplatten gespeicherten Daten mit Hilfe eines verdeckt aufgespielten Computerprogramms, eines so genannten Trojanischen Pferdes.

Eine genaue Vorstellung darüber, wie ein Gesetz aussehen wird, welches Online-Durchsuchungen zulässt, gibt es jedoch noch nicht. Derzeit läuft ein verfassungsgerichtliches Verfahren gegen das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches den Plan des Bundesinnenministeriums vorweg nimmt, jedoch von der Ausgestaltung her für die Richter sehr zweifelhaft ist.

Solange das Urteil des Verfassungsgerichts aussteht, wird es mit der SPD keine Entscheidung über die Zulassung von Online-Durchsuchungen geben. Die Online-Durchsuchung ist weder rechtlich noch technisch ausgereift und deshalb wird es von unserer Seite fürs erste keine gemeinsame Regelung mit der Union geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Multhaupt