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Gesine Multhaupt
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Frage von Robert S. •

Frage an Gesine Multhaupt von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In den Medien wurde berichtet, dass Bundestagspräsident Lammert die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten bald veröffentlichen will. Auslöser ist ein Interview Lammerts mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 23.05.2007. Darin erklärt Lammert, dass er nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage einiger Abgeordneter gegen die neuen Transparenzregeln warten werde.

Er fühle sich “verpflichtet, jene Daten zu veröffentlichen, die nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung sind”.

Er will also nur einen Teil der Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und das mehr als ein Jahr nach der eigentlichen Veröffentlichungsfrist. Nach Rechtslage müsste er aber längst alle Daten veröffentlicht haben.

Warum kann Herr Lammert sich darüber hinwegsetzen, die vom Bundestag verabschiedeten und rechtsgültigen Transparenzregeln für die Abgeordneten umzusetzen?

Das manche gewählte Vertreter Ihre Einkünfte nicht veröffentlicht sehen wollen kann ja sein, aber das ist nunmal Gesetz! Ich muss ja auch bei einer Bedarfsprüfung oder der Steuer ALLE meine Einkünfte offen legen ob ich nun will oder nicht.

Macht sich Herr Lammert nicht strafbar?

MfG
R. Schubert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen gerne darauf antworten.
Zum Zeitpunkt Ihres Schreibens war die Rechtslage nicht eindeutig was die Offenlegung von Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten betrifft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich von Klagen einiger Abgeordneter gegen das neue Abgeordnetengesetz stand noch aus.
Aus diesem Grund entschied das Bundestagspräsidium sich dazu, das Urteil abzuwarten und zunächst nur in Teilen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen.
Da das Urteil im Juli 2007 zuungunsten der Kläger ausgefallen ist, steht einer vollständigen Umsetzung der neuen Transparenzregeln für die Abgeordneten nun nichts mehr im Wege. Falls entsprechende Informationen von einigen Abgeordneten bislang noch fehlen sollten, liegt das in erster Linie an den recht langwierigen Verwaltungsverfahren. Die rechtliche Prüfung, welche Daten zu veröffentlichen sind, dauert ebenfalls aufgrund der doch sehr komplizierten Materie einige Zeit. Letztendlich werden aber alle nach geltendem Recht offenzulegenden Daten der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Gesine Multhaupt