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Gesine Multhaupt
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Frage von Tim P. •

Frage an Gesine Multhaupt von Tim P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Multhaupt,

ich würde Sie gern zu Ihrer Meinung zum Thema Internet-Zensur befragen. Schließlich sind bald wieder Wahlen, und man muss ja schauen, wem man seine Erststimme gibt.

Es wird immer wieder gesagt, dass in den anderen Ländern so viele Zugriffe blockiert werden. Warum wird nicht dazu gesagt, dass in den anderen Ländern auch Seiten ohne kinderpornografischen Inhalt blockiert werden?

Finden Sie nicht auch, dass es eine Verhöhnung der Opfer ist, wenn das BKA täglich, aber nur an Werktagen, diese Sperrlisten herausgibt? Oder wenn an Schulen und Universitäten diese Seiten nicht gesperrt werden, oder auch, dass nur Provider ab mehreren Tausend Kunden das Gesetz umsetzen müssen?

Wollen Sie Menschen, die versehentlich auf diese Seiten geraten sind, strafrechtlich verfolgen? Die Vorratsdatenspeicherung würde es möglich machen.

Was sagen sie zu den medialen Erkenntnissen, dass Kinderpornos zum allergrößten Teil nur über den Postweg verkauft werden? Wollen wir nicht lieber alle Briefe durchleuchten?

Viele Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Peters,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetze

Ganz unbestritten ist sexuelle Gewalt gegenüber Kindern ein abscheuliches Vergehen. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen. Folgerichtig haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt.Der kommerziellen Verbreitung darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren. Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Das Thema Kinderpornographie im Internet, aber auch die daraus folgenden Themen wie Vorratsdatenspeicherung, oder der von Ihnen angesprochene hohe Anteil an Sendungen mit entsprechendem gesetzwidrigen Inhalt werden die SPD-Bundestagsfraktion in den kommenden Monaten weiter beschäftigen. Gern stehen wir Ihnen auch dazu wieder Rede und Antwort. Die Möglichkeit zur Durchleuchtung aller Post sehe ich nicht, ebensowenig die Sperrung von Internetseiten, die keinen Bezug zu Kinderpornographie oder anderen Gesetzesverstössen haben, wie sie bereits zu Teilen im Ausland erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gesine Multhaupt