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Frage von Prof. Dr. Peter E. •

Frage an Gesine Meißner von Prof. Dr. Peter E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meissner,

Bitte erlauben Sie mir, dass ich mich in großer Sorge um einen Sachverhalt bzgl. der allgemeinen Luftfahrt, der derzeit in der EASA-Kommission verhandelt wird, an Sie als Mitglied des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) wende.

Es geht im Kern um die Berechtigung von Flugzeugen und Piloten aus Drittländern (beispielsweise USA), mit in den USA registrierten Flugzeugen Flüge in der europäischen Union durchführen zu dürfen. Nach dem internationalen Zivilluftverkehrsabkommen (ICAO) ist dies möglich, aber die EASA bereitet einseitig Beschränkungen für Europa vor, indem sie ausländische Lizenzen nicht mehr anerkennt.

Dies hat weitreichende negative Konsequenzen:

1. Viele deutsche Piloten, die US-registriert fliegen, werden aus der allgemeinen Luftfahrt ausgeschlossen.

2. Ausländer, vor allem Amerikaner, die länger als ein Jahr in der EU leben, werden defacto an der Nutzung ihres Flugzeugs gehindert.

3. Auf EU-Piloten mit US-IFR-Rating kommt eine aufwendige Nachschulung mit einem Zeitaufwand von 200 Lernstunden und Kosten weit jenseits der 10.000 Euro zu.

4. Deutsche Besitzer eines US-Flugzeugs mit in der EU nicht zulassbaren STCs oder 337-Approvals werden einen massiven Wertverlust hinnehmen müssen.

Aus deutscher Sicht handelt es sich bei den geplanten EASA-Regelungen m.E. um sinnlose, durch Sicherheitsbelange nicht begründete bürokratische Überregulierung, die dem Anliegen der europäischen Einigung Schaden zugefügen, ganz abgesehen von den Konsequenzen für die transatlantischen Beziehungen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung bzw. die des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) mitteilen würden. Wird das EU-Parlament diesen Vorgang aufgreifen?

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. P. Elsner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Elsner,

Wie Sie sich sicher denken können, habe ich in letzter Zeit viele Zuschriften zu den EASA-Vorschlägen zu Fluglizenzen erhalten. Es wurde ja inzwischen in der Fachpresse erklärt, wie der Entscheidungsprozess für diese Regelung aussehen wird. Das Europäische Parlament ist in diesem frühen Stadium noch nicht eingebunden. Wie ganz richtig zu lesen war, durchläuft dieses Dossier nicht den üblichen Gesetzgebungsprozess, sondern wird im sogenannten Komitologie-Verfahren beschlossen. Da der normale Gesetzgebungsprozess, wobei sich der Ministerrat (d.h. die Regierungen der Mitgliedstaaten) und das Europaparlament auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen müssen, oft sehr langwierig ist, werden Regelungen mit eher technischem Charakter oft im Komitologie-Verfahren entschieden. Das Wort "Komitologie" kommt von den "Committees", den Fachausschüssen, die sich innerhalb der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Themenbereichen bilden. Die Fluglizenzen werden in der Kommission im "EASA Committee" verhandelt. Dort stand das Thema bei dem Treffen am 14. Oktober auf der Tagesordnung. Sobald sich das EASA Committee auf einen endgültigen Text geeinigt hat, müssen zunächst die Mitgliedstaaten zustimmen, danach wird das Europäische Parlament um Stellungnahme gebeten. Innerhalb von 3 Monaten kann das Parlament dann ein Veto einlegen.

Es ist für unsere Arbeit sehr hilfreich, dass Sie und Ihre Pilotenkollegen das Parlament schon frühzeitig auf die Schwierigkeiten bei der Anerkennung von amerikanischen Fluglizenzen im EASA-Vorschlag hinweisen. Natürlich wollen wir nicht, dass mehrere tausend Piloten ohne sinnvolle Begründung ihre Instrumentenflug-Lizenz für Europa verlieren. Kürzlich war der Direktor der EASA zu Gast im Verkehrsausschuss. Auf meine Nachfrage zu diesem Thema hat er nur sehr ausweichend geantwortet. Der EASA-Vorschlag sähe eine unkomplizierte Umwandlung von Drittstaat-Lizenzen in EU-Lizenzen vor. Nachdem was ich gehört habe, wird es wohl auch noch einige Änderungen an dem Vorschlag geben, bevor er wahrscheinlich im Dezember vom "EASA Committee" angenommen wird. Es bleibt abzuwarten, wie der Text aussieht, wenn er zu uns ins Europaparlament kommt. Ich werde das Thema der US-Lizenzen auf jeden Fall im Auge behalten.

Wie Sie aus dem Verfahren ersehen können, hat auch die Bundesregierung nicht unerheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzestextes. In der Regel sitzen für Deutschland Experten des Bundesverkehrsministerium in den Committees. Daher würde ich Ihnen empfehlen, wenn nicht schon geschehen, sich mit Ihren Bedenken ebenso an das Verkehrsministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Gesine Meißner