Frage an Gesine Lötzsch von Herbert H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
Ihnen ist bekannt, dass in Berlin-Lichtenberg der Konzern Vattenfall ein neues Kohlekraftwerk mit einer Leistung von 800 MW elektrisch und 650 MW thermisch bauen will. Entsprechend hoch wird der Ausstoß von CO2 sein. Meine Fragen:
1. Halten Sie dieses geplante Kohlekraftwerk für akzeptabel? wenn nein
2. Was werden Sie dagegen unternehemen?
3. Was sollten bzw. was können die Berliner Bürger dagegen tun?
Mit freundlichen Grüssen
Herbert Helle
Sehr geehrter Herr Herbert Helle,
Vielen Dank für Ihre Mail. Meine Position zum geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks, das der Energieversorger Vattenfall im Stadtteil Lichtenberg errichten will, ist klar. Ich sage NEIN zu einem Kohlekraftwerk, dass die Klimaschutzziele des Landes Berlin auf lange Sicht torpediert. Durch den erhöhten Ausstoß des umweltgefährdenden Kohlendioxids wäre der bisherige Klimaschutzerfolg Berlins gefährdet. Es gibt keinen halben Klimawandel, und somit auch keine halbe Lösung in dieser Frage. Auch auf der Bundesebene werden wir unsere Aktivitäten zum Klimaschutz verstärken. Klimaschutz ist bereits ein Schwerpunkt unserer Fraktionsarbeit, und zwar in dem Dreiklang, Ökologie, Soziales und Friedenspolitik.
Zum geplanten Kohlekraftwerk in Lichtenberg habe ich im Mai 2007 folgende schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet: Welche umweltpolitische Auffassung hat die Bundesregierung zum Neubau und Ausbau von Kohlekraftwerken in städtischen Ballungsgebieten? Die Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Michael Müller, lautete:
Die notwendigen Rahmenbedingungen zum Schutz vor und die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren durch die Errichtung und den Betrieb von Kraftwerken werden maßgeblich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgegeben.
Die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen wird durch die im Jahre 2004 novellierte Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV) vom 20. Juli 2004 konkretisiert. Der darin festgelegte Stand der Technik entspricht dem derzeitigen Erkenntnisstand und geht über das durch die Richtlinie 2001/80/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft geforderte Niveau hinaus. Die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden in Nummer 4 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom 24. Juli 2002 vorgegeben. Durch sie können weiter gehende Maßnahmen zur Emissionsminderung über den Stand der Technik hinaus von der zuständigen Vollzugsbehörde aus Gründen der lokalen Immissionssituation gefordert werden. Dies zu beurteilen obliegt den Behörden im Zuge der Prüfung eines konkreten Genehmigungsantrags. Ein Versagen der Genehmigung kommt jedenfalls solange nicht in Betracht, wie die durch die Anlagen verursachte Zusatzbelastung irrelevant ist und die erwähnten weitergehenden Maßnahmen zur Emissionsminderung durchgeführt werden. Im Ergebnis führen diese Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt auch in städtischen Ballungsgebieten. Darüber hinaus ist es dem Betreiber unbenommen, aus unternehmenspolitischer Sicht weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Als einzelner Bürger können Sie Ihre Ansicht zum Bau des Kohlekraftwerks direkt an Vattenfall richten und darauf verweisen, dass Sie zu einem "sauberen" Energienabieter wechseln werden, wenn Vattenfall seine Politik nicht ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch