Frage an Gerwald Claus-Brunner von Hermann W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Claus-Brunner,
aus der Erfahrung, wie im Land Berlin ein Gesetz, welches "vom Volke beschlossen" wurde (das sogenannte "Offenlegungsgesetz" über die Folgen der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe), in eine "Sonderausschuß-Anhörung" verwandelt wurde, sollten gesetzgeberische Schlußfolgerungen gezogen werden. Welches sind die Ihren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wollner,
Die Erfahrung wie mit dem Volksentscheid Berliner Wasser umgegangen wurde ist mehr als beschämend und in der Tat betseht hier deutlicher Verbesserungsbedarf.
1. Wenn ein Auschuß zu einem Volksentscheid eingesetzt werden soll dann muß dieser mindestens wie ein regulärer Auschuß angelegt sein , das beinhaltet unter anderem eine ordentliche finanzielle und personelle Ausstattung des Ausschusses.
2. Die Bürgerinitative die einen Volksentscheid erfolgreich über die 2 Abstimmstufe gebracht hat soll Vertreter in den Auschuß entsenden können die mindestens volles Rede und Fragerecht besitzen.
3. Die Besetzung des Ausschusses durch jeweils einen/zwei Vertreter pro Fraktion entgegen der üblichen Besetzungspraxis nach d´Hondt.
4. Wenn möglich sollten Bürger direkt Mitglieder in den Auschuß entsenden können mit vollem Stimmrecht.
5. Quorum für die 2. Stufe eines Volksentscheides auf 3% absenken (derzeit 5% nötig)
6. Senat muß Volksentscheide die erfolgreich sind verbindlich und ohne Abstriche umsetzen, diese Punkte werden nämlich im Vorlauf eines Volksentscheides überprüft.
Leider wird es über entsprechende Anträge im Plenum hinaus für mich keine Möglichkeit geben an der derzeitigen Praxis des Senats wesentliches zu ändern, wie zB die Festlegung der Abstimmung über den "Energietisch" am 03.11.13 anstatt diese Abstimmung zeitgleich mit der Bundestagswahl durchzuführen. Entsprechender Antrag der Opppositionsparteien wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause von SPD/CDU abgelehnt.