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Gerold Otten
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Frage von Uwe K. •

Wie stehen Sie persönlich zu einer deutlich früheren Veröffentlichung sowie einer Obergrenze für Parteispenden von Privatpersonen u komplettem Verbot von Lobbyspenden von Unternehmen an Parteien?

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Sehr geehrter Herr Kühnle,

in Ihrer Frage berühren Sie die verfahrenstechnische Vorgehensweise bei Parteispenden und eine mögliche Eingrenzung derselben durch eine Obergrenze bzw. den Ausschluss von Spenden durch Unternehmen.

Gegenwärtig müssen (kurz zusammengefasst)

a)           Einzelspenden, die einen Betrag i. H. v. 50.000 EUR übersteigen, unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt,

b)           Gesamtspenden pro Jahr von 10.000 EUR im Rechenschaftsbericht der Parteien verzeichnet und

c)            die Namen von Personen, die mehr als 500 EUR spenden, identifiziert werden.

Großspenden (siehe a) ) werden umgehend als Bundesdrucksache veröffentlicht und sind im Internet einsehbar. Dieses System ist meiner Meinung nach ausreichend, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Wenn auch manche Parteispendenaffäre der Vergangenheit nicht geklärt werden konnten (z. B. jener Aktenkoffer, für den Schäuble zuständig war), sind die politischen Auswirkungen jedoch nachhaltig und haben ihren Einfluss auf den politischen Wettbewerb.

Da Sie in Ihrer Frage nicht verdeutlicht haben, was Sie unter einer deutlich früheren Veröffentlichung meinen, glaube ich, dass Sie einen größeren Wert auf die Antwort hinsichtlich einer Obergrenze und Unternehmensspenden legen.

Von einer Obergrenze halte ich nichts. Bereits in der Vergangenheit haben beispielsweise die Grünen eine solche gefordert und dabei argumentiert, sie (die Grünen) erhielten kaum Spenden über 20.000 EUR (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schlagabtausch-im-bundestag-gruene-fordern-obergrenze-fuer-parteispenden-seite-2/3349020-2.html). Ein Blick in die Verzeichnisse von Großspenden der letzten Dekade zeigt, dass diese Zeiten bei den Grünen längst vorbei sind (https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000). Überdies, das kam bereits bei früheren Diskussionen um das Thema einer Obergrenze bei Parteispenden zur Sprache, könnte die Obergrenze durch die Aufteilung der Spende in einzelne Tranchen leicht umgangen werden, wobei dann Punkt b) legal greifen würde.

Ob nun ein gänzliches Verbot von Unternehmensspenden der demokratischen Kultur förderlich ist, möchte ich bezweifeln. Wesentlich ist in meinen Augen Transparenz. Dadurch hat der Souverän jederzeit die Möglichkeit, Namen und Beträge von Großspendern zu erfahren. Auf diese Weise können Netzwerke und Interessen erkannt und bei der Herausbildung einer politischen Meinung berücksichtigt werden. Erfolgen vonseiten der regierenden Parteien bzw. der Regierung einschlägige Maßnahmen, durch die Unternehmen oder Branchen bevorzugt werden, so etwa geschehen 2009/10 für das Hotelgewerbe, sind die politischen Auswirkungen immens und setzten die Verantwortlichen in die Pflicht, ihre Entscheidung der Öffentlichkeit plausibel zu begründen.

Ich sehe also in einer grundsätzlichen Änderung (Einführung einer Obergrenze und Verbot Unternehmensspenden) keinen Beitrag zur Beförderung der demokratischen Kultur in diesem Land.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

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