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Gerold Otten
AfD
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Frage von Wolfgang K. •

Die Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland beliefen sich zum Ende des Jahres 2023 auf insgesamt rund 3.353 Tonnen (Quelle: Statista). Sind diese Bestände überhaupt noch vorhanden?

Sehr geehrter Herr Otten, durch die katastrophale Wirtschafts- und Schuldenpolitik der Regierung stellt sich mir die Frage, ob die "letzte physische Finanzreserve" unseres Landes nicht schon veräußert und anschließend für irgendwelche planlose Ökoprojekte verwendet, oder an die Ukraine weitergeleitet wurde. Vielleicht kann hier eine offizielle Anfrage an die Regierung (Finanzministerium) gestellt werden? Besten Dank und freundliche Grüße

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die die Goldreserven der Bundesbank zum Thema haben. Ihre erste Frage, ob das Gold überhaupt noch vorhanden ist, kann ich bejahen. Die Bilanzierung des Aufwertungsgewinnes unseres Goldbestandes in den Lagerstätten Frankfurt/Main, New York und London setzt die Existenz desselben sowie dessen Bewertung zum aktuellen Marktpreis voraus. Mein Kollege Peter Boehringer beschäftigt sich in diesem Video (https://www.youtube.com/watch?app=desktop&si=sV8r3OBzUgP2Y9Kf&v=kE4sVbfVNcY&feature=youtu.be) mit der Bedeutung des Goldbestandes für die Bilanzierung das Eigenkapitals der Bundesbank. Der Inhalt ist auch in dieser Presseveröffentlichung zusammengefasst: https://www.afd.de/peter-boehringer-die-bundesbank-hat-grund-sich-zu-ihrer-bilanz-zu-erklaeren/.

Man kann aber aus Ihrer Frage ablesen, dass das eigentliche Problem tiefer liegt. Es führt zur Frage, wer das Recht hat, über den Goldbestand zu verfügen. In diesem Video betont das Vorstandsmitglied Thiele (Vorstand bis 2018, Mitglied der FDP, zuvor Bundestagsabgeordneter), dass die Bundesbank den Auftrag habe, „das Gold der Deutschen“ vernünftig zu verwalten (Minute 7:42 https://www.youtube.com/watch?v=jafL5DiEFN8&t=1s). Das ist auch in § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundebank festgehalten: https://www.bundesbank.de/resource/blob/598136/dcaaa3edf096b057757746ac446dd311/mL/gesetz-ueber-die-deutsche-bundesbank-data.pdf.  Dort steht aber auch, dass die Bundesbank Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist und an der Erfüllung der Aufgaben mitwirkt, die der ESZB übertragen werden. Zu diesen Aufgaben zählt wiederum, die Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten (siehe Interview Boehringer https://www.youtube.com/watch?v=jafL5DiEFN8&t=1s). Das gegenwärtige System läuft darauf hinaus, dass der Bürger der Bundesbank vertrauen muss, dass sie (und nur sie) sein Gold verantwortungsvoll verwaltet. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, sind Ihre Befürchtungen nicht abwegig, zumal Notenbanken dazu tendieren, die Ziele der Regierenden zu unterstützen, auch wenn sie pro forma „unabhängig“ sind. Das wirft die grundsätzliche Frage nach der Unabhängigkeit von Notenbanken auf und damit die Gretchenfrage, wie halten wir es überhaupt mit solchen Institutionen. 

Ich kann Ihnen daher keine Antwort geben, die auch mich befriedigt. Jegliche Anfragen unsererseits an die Bundesregierung, die Ihre Befürchtungen zum Inhalt haben, blieben unter dem Verweis auf die Unabhängigkeit der Bundesbank unbeantwortet. Ich empfehle Ihnen aber, sich mit Ihrer Frage nach der Verfügungsgewalt über das Gold direkt an die Bundesbank zu wenden. Wir werden diese Frage weiterhin unter dem Blickwinkel des Eigenkapitalstocks der Bundesbank verfolgen.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

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