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Frage von Heiko B. •

Wie wird der Strompreisdeckel für in 2023 neu installierte Wärmepumpen aussehen?

Sehr geehrter Herr Hocker,
ich möchte wissen, wie mit den Wärmepumpenanlagen umgegangen werden soll, die in 2023 installiert werden. Diese dürften nach jetziger Lesart nicht vom Strompreisdeckel betroffen sein, da ja 80 % des Vorjahresseptemberverbrauches berücksichtigt werden soll, wobei im Vorjahr ja der Strom gar nicht verbraucht wurde (weil noch gar nicht installiert).

Herr Habeck hatte, letztmalig mit Pressemitteilung im November, eine Sonderregelung avisiert, wie ist hier der Stand der Dinge? Es ist ja politischer Wille Gasheizungen zu reduzieren und mittels Strom zu heizen. Ein finanzieller Anreiz ist ohne einen Deckel des neu abzuschließenden Stromversorgungsvertrages nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen, Heiko B.

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Für neu installierte Wärmepumpen gelten Sonderregelungen in Abhängigkeit der Art der Entnahmestelle. Nach der Anmeldung der neuen Entnahmestelle beim Netzbetreiber erhöht dieser die Verbrauchsprognose. Damit erhöht sich auch der unter den Strompreisdeckel fallende Entlastungsbetrag. Unter folgendem Link können Sie die entsprechenden Sonderregelungen unter den Punkten 9 und 10 mit Ihrer Situation abgleichen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Das Greifen der Strompreisbremse steht dabei selbstverständlich in Abhängigkeit vom Strompreis: Fallen die Strompreise unter 40 ct, werden die Kosten für den Verbrauch nicht durch die Strompreisbremse gedeckelt.

Mit freundlichen Grüßen

Gero Hocker

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