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Gero Hocker
FDP
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrter Herr Hocker,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage! 
Für mich als Freier Demokrat ist die Lebensmittelüberwachung eine wesentliche Kernaufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in unserem Rechtsstaat. 
Verfassungsrechtlich fällt die Lebensmittelkontrolle in den Aufgabenbereich der Länder. Dort dürfen Personalmangel in den Kontrollbehörden jedoch nicht zum Vollzugsdefizit führen. Bundesweite Standards für die Lebensmittelkontrollen können den Austausch zwischen den Ländern fördern, sowohl inhaltlich als auch personell. Daher ist es zu begrüßen, dass Bund und Länder gemeinsam Eckpunkte erarbeitet haben, die derzeit als Grundlage für einen Referentenentwurf zur Aktualisierung der Verordnung dienen. Darin sollen u.a. Anpassungen an die gestiegenen Anforderungen im EU-Recht vorgenommen und Fortbildungspflichten für Lebensmittelkontrolleure ausgeweitet werden.

Uns Freien Demokraten ist es hierbei wichtig, keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen, sondern vorhandene Instrumente auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und Verbesserungspotentiale auszuschöpfen. Anstatt die Behörden mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, muss die Konzentration auf ihre Kernkompetenzen gestärkt werden. Erforderlich sind in erster Linie eine hinreichende Personal- und Sachmittelausstattung. 

Zu unseren hohen Lebensmittelstandards in Deutschland und der EU tragen in erster Linie unsere Unternehmen bei. Freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen sind im Vergleich zu staatlichen Eingriffen grundsätzlich ein milderes Mittel zur gemeinsamen Erreichung politischer Ziele. Subsidiarität ist uns wichtig. Unternehmen, die sich zu bestimmten Zielen bekennen, wissen häufig besser, welcher Grad der Zielerreichung in welchem Zeitraum in ihrem eigenen Unternehmen oder ihrer Branche realistisch ist. Bei der Novellierung der Lebensmittelkontrollverordnung muss die Praktikabilität der Maßnahmen für unsere Unternehmen daher immer mitgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gero Hocker

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