Frage an Gero Hocker von Lars W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Hocker,
ich habe heute Ihr Interview in der Schweriner Volkszeitung zum Thema Tierschutz und Ihre Antipathie gegenüber Tierfreunden und -schützern gelesen. Als ehemaliger FDP-Wähler bin ich entsetzt, wie abfällig Sie sich gegenüber Tierschutzvereinen wie z. B. PETA äußern.
Ihr Interview ist hier noch Mal nachzulesen:
Sie wollen Tierschutzvereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, um der Tierausbeuterlobby weiterhin den Rücken zu stärken, getreu dem Motto "Wirtschaft vor Tierschutz". Auch als Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes wollen und müssenSie Ihrer Lobbyarbeit sicher nachkommen.
Haben Sie schon einmal recherchiert, was Tierschützer in den vergangenen Jahren geschafft haben, was Deutschlands Veterinärämter mit seinen vielen Tausenden Mitarbeitern nicht gelungen ist: Es sind Dank der engagierten Verbandsarbeit die größten Tierschutzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufgedeckt worden.
Durch ein völlig fehlerhaft formuliertes Tierschutzgesetz ist es in Deutschland quasi legal, Tieren täglich in der Massentierhaltung höllische Schmerzen zuzuführen, u. a. bei viel zu engen Tiertransporten und einer Haltung, die im Jahre 2020 einfach nicht mehr zeitgemäß ist und es nie war.
Tierschutzvereine wie SOKO Tierschutz haben es geschafft, den größten Tierversuchsskandal weltweit aufzudecken. Das Versuchslabor LPT in Hamburg steht nahezu vor dem Aus. Über Jahrzehnte wurden Hundertausende Affen, Hunde, Katzen und Kleintiere zu Unrecht ermordet. Von der nicht legalen Haltung ganz zu schweigen. Zehntausende Menschen haben vor Ort demonstriert. Sie leider nicht.
Meine Frage an Sie: Warum will die FDP einen Antrag einreichen und Vereinen die Spendengelder entziehen? Gerade Tierschutzverbände tragen doch dazu bei, dass Skandale aufgedeckt werden.
Freundliche Grüße aus Hamburg
L. W.
Sehr geehrter Herr W.,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse an meinen Äußerungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit diverser Tierrechtsparteien bedanken.
Die Gemeinnützigkeit gilt nach der deutschen Abgabenordnung (AO) für Körperschaften, deren Verhalten die Verfolgung der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke beabsichtigt. Unter anderem zählt hierzu der Tierschutz. Nun steht aber bei einigen Tierrechtsorganisationen nicht der Tierschutz, sondern vielmehr die Generierung von Spendengeldern im Vordergrund. Unterschieden werden muss dringend zwischen Tierrechts- und Tierschutzverbänden. Anders als bei Tierschützern fließt bei sogenannten Tierrechtlern oftmals kein Spendencent wirklich in die Verbesserung der Situation von Tieren. Tierrechtler verfolgen nicht den Zweck des Tierschutzes, sondern wollen die ganze Nutztierhaltung grundsätzlich abschaffen, anstatt konstruktiv an die Rahmenbedingungen zugunsten des Tierwohls zu verbessern. Im perfiden Geschäftsmodell von Tierrechtsorganisationen geht es beim „Aufdecken“ dieser Skandale einzig darum, öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen, um weiter Spenden zu generieren, die in die Gehälter der Vorstände fließen. Davon wird keinem Tier geholfen. Wer als gemeinnützig gilt, muss auch etwas für das Gemeinwohl leisten. Wenn Vereine aber den Status ihrer Gemeinnützigkeit ausnutzen, um Spenden einzuwerben und so Gewinne zu erzielen, ist das nicht im Sinne der Gemeinnützigkeit und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.
Mir geht es ausdrücklich nicht um die Stärkung irgendeiner Lobby, seien es Landwirte, Angler oder Fischer – vielmehr steht die Rechtsstaatlichkeit im Fokus. Organisationen, die gegen Gesetze verstoßen oder zum Gesetzesverstoß aufrufen, also die Axt an unseren Rechtsstaat legen, können nach meinem Verständnis nicht gemeinnützig sein. Auf Verdacht in Ställe einzudringen, in 9 von 10 Fällen keine Verstöße festzustellen, trotzdem manipulative Filme zusammenzuschneiden und so unzählige Landwirte und ihre Familien zu diskreditieren, ist eine Privatisierung des Rechts mit massiven Kollateralschäden.
Sie schreiben weiterhin, Tierschutzverbände würden massiv dazu beitragen, Skandale aufzudecken. Die Tatsache, dass in einem Stall eventuell ein „Skandal“ aufgedeckt werden kann, stellt aber keine Erlaubnis dar, in diesen Stall einzubrechen. Egal ob im Stall Verstöße festgestellt werden können oder nicht, können Tierrechtsorganisationen im Stall durch Manipulation oder geschicktes Bearbeiten und Zusammenschneiden von Bildmaterial öffentliche Skandale erzeugen. So werden nicht nur Landwirte und ihre Familien diskreditiert, sondern illegales Vorgehen auch noch steuerrechtlich begünstigt. Statt dieses Vorgehen zu rechtfertigen, fordert die FDP eine bessere Ausstattung der Veterinärbehörden in ganz Deutschland, damit diese ihrem Auftrag gerecht werden können. Amtliche Kontrollen und Tierschutz jedoch privaten Vereinen zu überlassen, kann nicht unser Ziel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gero Hocker