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Gernot Klemm
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Frage von Mariken K. •

Frage an Gernot Klemm von Mariken K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Gernot Klemm,

Ihr Kollege im Abgeordnetenhaus und jetziger Koaltionspartner Dr. Körting hat gegenüber der Linkspartei im Abgeordnetenhaus im November 2005 die Einführung von „codierten“ Polizeibeamten gerechtfertigt ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/stuff/ka15-12975.pdf ). Dies sei in Ausnahmefällen sinnvoll und gerechtfertigt, eine Glaubwürdigkeitsprüfung der Verteidigung würde diese Codierung nicht verhindern oder gar ausschließen ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/verwaltungsgericht_sperrerklaerung.htm ). In Anbetracht dessen, dass nunmehr ganze Polizei-Einheiten (so Beamte des LKA 5) sich pauschal „codieren“ lassen, sehe ich entscheidende Grundmechanismen der Rechtsstaatlichkeit – insbesondere der Verteidigerrechte - in Gefahr. Insbesondere die Umstände des Prozesses gegen Christian S. lassen erahnen, dass dieses Mittel mißbräuchlich zur Deckung eigener Verfehlungen genutzt wird. Siehe:

- RAV – Text: http://www.rav.de/infobrief96/Studzinsky.html
- Berliner Zeitung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0210/blickpunkt/0001/index.html?group¾rliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=;search_in=archive;match=strict;author=Frank%20Nordhausen;ressort=;von=1.2.2006;bis0.2.2006
- Fall Christian S: http://freechristian.gulli.to
Hintergrund: http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/berlin2005/07_polizei.html

Dieser Ansicht haben sich am 23.Mai 2006 in Berlin (Kato) auch Rechtswissenschaftler ( http://www.rechtskritik.de ), Richter (Dr. Peter Faust / Landgericht Berlin) und andere Parlamentarier (Volker Ratzmann / Grüne) angeschlossen. Werden sie auch in der folgenden Legislaturperiode an dieser Art der Vergeheimdienstlichung von Polizeiarbeit festhalten?

Mit freundlichem Gruss,

Mariken Kohlhaas

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kohlhaas,

vielen Dank für Ihre Frage. Genau wie Sie stehe ich der Codierung von Polizeizeugen in Strafverfahren sehr skeptisch gegenüber. Den von Ihnen angesprochenen Fall und die damit im Zusammenhang stehende Diskussion über die Codierung von Polizeizeugen habe ich aufmerksam verfolgt. Wie aus der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Freke Over zu dieser Problematik deutlich wird, verfügt die Innenverwaltung über keinerlei genaue Informationen über die Quantität des Einsatzes von Codiernummern. Daraus könnte sich folgern lassen, dass seitens der Senatsverwaltung für Inneres hinsichtlich der Codiernummern höchstens eine allgemeine Kontrolle und Überprüfung erfolgt. Zwar hat sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht die von der Verteidigung im Fall des Christian S. gerügte Praxis der Codierung von Polizeizeugen nicht als rechtswidrig festgestellt, doch sicher nicht nur bei mir hat sich die Frage aufgetan, inwieweit durch die Senatsverwaltung für Inneres die Entscheidung des jeweils zuständigen Dienstleiters zur Erlaubnis der Codierung eines Polizeizeugen im Einzelfall überprüft wird. Oder auch die Frage, inwieweit die Praxis der Codiernummern überhaupt restriktiv gehandhabt und inwieweit dies auch durch die Innenverwaltung als dienstvorgesetzter Behörde kontrolliert wird. Dies scheint mir um so wichtiger, da doch durch die Codierung von Polizeizeugen in möglicherweise unzulässiger Weise in Verteidigerrechte eingegriffen werden könnte und - wie man im Fall Christian S. sehen konnte, dies nach meiner Auffassung auch überflüssigerweise geschehen ist.

Ich habe mich bereits in dieser Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stets gewahrt werden. Deshalb werde ich mich auch in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen dafür einsetzen, dass ein solcher Umgang mit der Codierung von Polizeibeamten bei Gerichtsverhandlungen ein Sonderfall bleibt. Die Vergabe von Codenummern sollten die Ausnahme bilden sollten, nicht die Regel. Andernfalls gäbe es eine Einschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf eine faire Gerichtsverhandlung und damit eine inakzeptable Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit. Auch die Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten selbst würde darunter leiden. Daran kann keinem gelegen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Klemm