Das BVerfG hat in seinem „Klimabeschluss“ der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktionen bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Sollte eine derartige Festlegung nicht auch für die Finanzplanung erfolgen.
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
auf den Staatshaushalt kommen in den Jahrzehnten bis 2050 gewaltige Ausgaben zu (größerer Zuschuss zur Rentenversicherung wegen des Renteneintritts der „Babyboomer“, stärkerer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, vermehrte Beamtenpensionen mit kaum Rücklagen, Alimentation von Flüchtlingen, Investitionen in den Klimaschutz, Nachholen von bisher unterbliebenen Sanierungsinvestitionen etc.). Sollte da die Finanzplanung nicht auch schon so detailliert wie die „Klimaplanung gemacht werden? Gewisse Unsicherheiten sind ja bei beiden Sachverhalten vorhanden.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, das sollte die nächste Bundesregierung angehen.
Da wir aktuell sehr niedrige bis negative Zinsen haben, fordern wir als Grüne in unserem Wahlprogramm, dass die Schuldenbremse um eine Investitionsregel erweitert werden sollte. Das würde bedeuten, dass „Investitionen in den Klimaschutz, Nachholen von bisher unterbliebenen Sanierungsinvestitionen“ nicht als Schulden gewertet werden, sondern als Volksvermögen auf die Haben-Seite gerechnet wird. Sie haben ebenfalls recht, dass das Umlagesystem zur Rentenfinanzierung nicht ausreichen wird, bzw. es schon jetzt nicht mehr tut- hier müssen dringend Reformen durchgeführt werden. Da Sie in Ihrer Frage recht viele Themen ansprechen, möchte ich für unsere detaillierten Vorschläge auf unser Wahlprogramm verweisen.