Frage an Gerhard Zickenheiner von Michael D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
Bund und Land richten die Corona-Öffnungsklauseln an der sogenannten 7 Tageinzidenz aus. Hierbei handelt es sich ganz grob ausgedrückt um den Quotienten aus positiv getesteten (PCR Test) bezogen auf 100000 Einwohner.
Das ist statistischer Unfug, da die Anzahl der durchgeführten Tests direkt die Inzidenz maßgeblich bestimmt.
Bei sehr niedrigen Inzidenzen bedeutet eine Verdoppelung der Tests quasi nahezu eine Verdoppelung der Inzidenz, vornehmlich durch falsch positive. Eine Halbierung der Tests entsprechend eine Halbierung. Wer viel testet bekommt eine höhere Inzidenz, wer wenig testet, der bekommt eine niedrigere (die zeitweise hohen Inzidenzen in Bayern im Vergleich zur Rest-BRD waren u.a. sicher auch dadurch bedingt, dass dort mehr als doppelt soviel Tests durchgeführt wurden).
Aus welchen Gründen wird kein korrekter Bezugswert bei der Inzidenz herangezogen? Nämlich die Größe der Stichprobe?
Gibt es denn wirklich keine qualifizierten Statistiker im Entscheidungsteam in Bund und Land, die dafür sorgen können, dass vernünftige Kennzahlen gebildet werden?
Selbst bei einer PCR Sensitivität von 99,99% und bei einer realen, tatsächlichen Inzidenz von 0 (kein Erkrankter) besteht eine scheinbare Inzidenz von 10 (durch falsch positiv PCR getestete), würde man alle Bürger innerhalb einer Woche durchtesten. Testen man die Hälfte, dann ist die Inzidenz nur noch 5.
Können wir damit rechnen, dass das Land in Abstimmung mit dem Bund diese völlig unsinnige Berechnung abschafft und durch eine qualifizierte statistische Kennzahl ersetzt oder müssen wir diese unqualifizierte Berechnung, die sich jeder mathematisch statistischen Logik entzieht noch länger ertragen?
Sehr geehrter Herr Danner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mittlerweile ist die 7-Tage-Inzidenz bundesweit stark gesunken. In der Tat darf die Inzidenz nicht das einzige Kriterium sein. Wir haben uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wiederholt dafür ausgesprochen, die Meldeinzidenz durch weitere Indikatoren zu ergänzen. Dazu gehören etwa der R-Wert, der Anteil der Patienten mit Covid-19 unter den intensivmedizinisch behandelten Menschen sowie die Hospilitalisierungsquote bei älteren Patientinnen und Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zickenheiner MdB