Frage an Gerhard Zickenheiner von Elisabeth V. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr MdB -DIE GRÜNEN - Gerhard Zickenheiner aus Lörrach, ich habe neulich auf der Homepage des Bundespräsidialamtes eine wirklich EXTREM feministische Rede von Herrn Steinmeier anläßlich des 8 März 2020 (Internationaler Frauentag) gelesen wo der Bundespräsident unter anderem sehr bedauerte dass nur 12 Männer und keine einzige Frau ab 1949 bis 2020 Bundespräsidenten wurden !! Als Frau die die Bemühungen der Grünen für paritätische Rechte der Frauen schätze würde ich Sie fragen : würden Sie persönlich und die Grünen allgemein einverstanden sein dass eine überparteiliche/zwischenparteiliche Vereinbarung - bestehend aus Union+Grünen+SPD+FDP+die Linke ausnahmsweise und einmalig für die anstehende Bundesversammlung (Februar 2022) zustande kommt mit dem Ziel das alle diese Parteien NUR/AUSSCHLIESSLICH FRAUEN ALS KANDIDATINNEN FÜR DAS HÖCHSTE AMT IN UNSEREM STAAT VORSCHLAGEN SODASS ENDLICH AUCH EINE FRAU BUNDESPRÄSIDENTIN (2022-2027) wird? Danke für die Aufmerksamkeit, mit freundlichen Grüßen Elisabeth Volk
Sehr geehrte Frau Volk,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
wir als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen das vielfältige gesellschaftliche Engagement, etwa des Deutschen Frauenrates, für Gleichberechtigung, gleiche Chancen und die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Politik und Parlamenten. Dieses Ziel eint uns, schließlich streiten wir Grüne als feministische Partei, die ihre Wurzeln in der Frauenbewegung hat, schon seit langem dafür. Gleichzeitig müssen wir beobachten, dass Frauen in der Politik noch immer oder gar zunehmend unterrepräsentiert sind: ob im Bund, in den Ländern oder den Kommunen, und von der Bekleidung des höchstens Staatsamtes ganz zu schweigen.
Das ist für uns nicht akzeptabel und wie Sie wissen, setzen wir uns auf allen Ebenen dezidiert für Gleichberechtigung und Geschlechterparität, gerade auch in der Politik und insbesondere in der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, ein. Nun obliegt die Wahl des Bundespräsidenten der Bundesversammlung. Vorschläge für Kandidat*innen können dabei von jedem Mitglied der Bundesversammlung eingebracht werden (§ 9 BPWahlG), so dass sich nicht ausschließen lässt, dass ein Mitglied der Bundesversammlung von diesem Recht Gebrauch macht. Darüber hinaus wäre aus meiner Sicht zu prüfen, ob eine solche Einigung dieses den Mitgliedern der Bundesversammlung garantierte Recht, Wahlvorschläge einzureichen, nicht implizit limitiert. Letztlich einigen sich mehrere Fraktionen zwar meist auf gemeinsame Vorschläge eines/einer überparteilichen Kandidat*in – aus bisherigen Erfahrungen wissen wir allerdings, dass auch hier die Fraktionen vor parteipolitischer Präjudiz nicht gefeit sind. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus den Beratungen zur Parität im Deutschen Bundestag können wir deshalb auch nicht erwarten, dass CDU, CSU und FDP einen solchen Konsens mittragen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Zickenheiner