Frage an Gerhard Zickenheiner von Joachim W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
immer wieder werden Verbraucher durch unerlaubte und unerwünschte Telefonate von offensichtlichen Betrügern abgezockt. Sehr oft dadurch, dass sie gestellte Fragen mit JA beantworten und damit durch Manipulationen des Mitschnitts zu sogenannten Verträgen kommen. Wann schafft es das Justizministerium endlich die Konsumenten vor solchen Machenschaften zu schützen ? Die Lösung wäre sehr einfach: Nur unterschriebene Verträge sind gültig. Besteht Hoffnung auf baldige Änderung ?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich reißt die massive Anzahl an Beschwerden über Telefonwerbung seit Jahren nicht ab. Allein im vergangenen Jahr haben sich rund 57.600 Menschen über unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur beschwert. Dabei werden die Verbraucher*innen durch die unerwünschten Anrufe nicht nur belästigt - ihnen werden regelmäßig auch Verträge untergeschoben, die überhaupt nicht gewollt sind.
Faktisch ist Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung illegal, allerdings gehen unseriöse Unternehmen das Risiko möglicher Bußgelder ein, da sich das Geschäftsmodell für sie derzeit trotzdem lohnt: Denn auch telefonisch geschlossene Verträge, die im Rahmen unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommen sind, gelten, solange sie vom Verbraucher nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Meine Fraktion und ich sind deshalb der Auffassung: Es braucht dringend eine wirksame gesetzliche Regelung, um diese sog. "Cold Calls" zu unterbinden. Leider hat die Bundesregierung immer noch keine Lösungsvorschläge vorgelegt, obwohl sie das Thema seit Jahren auf dem Tisch hat. Wir als Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben demgegenüber bereits im Juli 2018 unseren Antrag "Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir u.a. die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle durch Werbeanrufe angebahnten Verträge, die Schaffung einer konkreten Regelung zur Einwilligung, zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten durch die Bundesnetzagentur und eine bessere Personalausstattung.
Darüber hinaus haben wir als Fraktion erst im Dezember 2019 einen Antrag für einen besseren Verbraucherschutz vorgelegt, der insbesondere ein unkompliziertes Kündigungsverfahren geschlossener Verträge im digitalen Geschäftsverkehr vorsieht. Als kleinste Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag haben wir leider nicht immer den Einfluss und die Möglichkeit, unsere Initiativen und Vorschläge in dieser Form umzusetzen. Wir werden uns im parlamentarischen Prozess dennoch auch weiterhin für besseren Verbraucherschutz stark machen!
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Zickenheiner