Frage an Gerhard Zickenheiner von Torsten W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
eben habe ich in Spiegel-online gelesen, dass am Freitag eine interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen beschlossen werden soll, der die gegen Israel gerichtete Boykottkampagne BDS („Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“) verurteilt.
Dies obwohl die isralelische Regierung seit Jahren völkerrechtwiderige Handlungen vollzieht und obwohl selbst israelische Wissenschaftler den Schritt der Fraktionen verurteilen.
Bitte teilen Sie mir mit wie Sie ganz persönlich dazu stehen. Dies ist für mich und die anstehende Europawahl sehr wichtig.
Vielen Dank im Voraus für Ihre prompte Antwort, die mein kommendes Wahlverhalten vielleicht entscheidend beeinflussen kann.
Mit freundlichen Grüssen
T. W.
Sehr geehrter W.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Antrag zur Bewegung BDS, der im Bundestag abgestimmt wurde.
Wir haben uns der interfraktionellen Initiative angeschlossen, weil wir den Bundestag in der Verantwortung sehen, Antisemitismus, wie er auch in Teilen der BDS-Bewegung vorkommt, klar und deutlich zurückzuweisen. Das speist sich aus der historischen Verantwortung Deutschlands und aus unserem Bekenntnis zur Menschenwürde und gegen jeden Rassismus, gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit – ganz egal, woher sie stammen oder gegen wen sie sich richten. Für uns ist es ein hoher Wert, dass die Mehrheit der Bundestagsfraktionen gemeinsam ein starkes Zeichen setzt. Die Initiative ist auch ein Resultat der Forderungen aus dem im Januar 2018 einstimmig beschlossenen interfraktionellen Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ (Drs. 19/444). Für alle Grünen ist die Zurückweisung von Antisemitismus ein wichtiges Anliegen.
Wir haben im Vorfeld der Abstimmung zahlreiche Zuschriften erhalten, ermunternde wie kritische. Viele der Sorgen, die Sie mit Blick auf den Text äußern, können wir gut verstehen. Auch unsere Fraktion hat lange damit gerungen, wie sie mit der Beschlussvorlage der Koalitionsfraktionen umgeht. Am Ende ist ein solcher Beschluss immer der Kompromiss zwischen Vielen. Der Beschluss kann schwerlich für jede Einzelne und jeden Einzelnen in einem so sensiblen Thema alle Nuancen der eigenen Position abbilden. Das hat uns dazu bewogen, die Beweggründe unseres Abstimmungsverhaltens in einer Persönlichen Erklärung weiter zu erläutern. Diese finden Sie auf https://www.goering-eckardt.de/wp-content/uploads/2019/05/20190517-PE_BDS_Antrag.pdf. Darin haben wir auch klargestellt, dass der Beschluss des Bundestags nicht missbraucht werden darf, um eine kritische und konstruktive Auseinandersetzung hier in Deutschland zu unterbinden.
Für uns ist wichtig nochmals zu unterstreichen, dass der Bundestagsbeschluss (s. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910191.pdf) die BDS-Bewegung nicht per se als antisemitisch klassifiziert. Er verbietet auch der Bundesregierung oder den politischen Stiftungen nicht die Zusammenarbeit mit Organisationen oder Personen, die sich zu BDS bekennen. Lediglich Projekte oder Veranstaltungen, die BDS aktiv betreiben, sollen nicht mehr unterstützt werden. Die Unterstützung solcher Maßnahmen dürfte aber auch in der Vergangenheit höchst selten der Fall gewesen sein.
Seien Sie versichert: wir Grüne werden uns weiterhin für die Meinungsfreiheit und eine vielfältige Zivilgesellschaft in Deutschland, in Palästina und in Israel einsetzen. Auch bleibt die Zweistaatenregelung für uns das Leitbild unserer Nahostpolitik.
Die Politik der fortdauernden Besatzung und die drohende Annexion palästinensischer Gebiete, der völkerrechtswidrige Siedlungsbau und die Blockade des Gaza-Streifens durch Israel sehen wir als Hindernisse auf dem Weg zum Frieden. Die weiteren Grundsätze unserer Nahostpolitik können Sie dem Beschluss des Bundesvorstands aus dem Jahr 2015 (s. https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf) entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zickenheiner