Frage an Gerhard Zickenheiner von Edgar F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
in dem Antrag "Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken" vom 10.04.2019 (Bundestagsdrucksache 19/9275 - im Internet mit diesen Stichworten googlebar) fordert Ihre Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf (Zitat):
"1. Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesen Anliegen zu unterstützen;
2. § 23v Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in eine Benehmensregelung zu ändern, so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen;
3. Sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird."
Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Kosten wird allerdings in dem Antrag nichts konkretes gesagt!
Deshalb meine Fragen an Sie:
Wer soll das - mittelbar und unmittelbar - finanzieren?
Sollen dazu andere Ausgaben eingeschränkt werden (z. B. im sozialen oder im investiven Bereich)?
Oder sollen dazu Steuern erhöht bzw. neu eingeführt (z. B. CO2-Steuer) werden?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Menschen, die durch die Zusage der Kommunen aufgenommen werden, sollen nach unserer Vorstellung auf den Königsteiner Schlüssel angerechnet werden. Wenn man dies so handhabt, stellt sich die Frage der zusätzlichen finanziellen Konsequenzen für die Kommunen nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zickenheiner