Frage an Gerhard Zickenheiner von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 12.09.2017. Ihre Antwort ist mir aber zu ausweichend auf die konkrete Fragestellung. Meine Frage war, ob die Bürgerversicherung für Beamte verpflichtend sein soll, d. h. die Beihilfe nicht mehr existiert oder ob Sie an das vom rot/grünen Senat der Hansestadt Hamburg eingeführte Modell der Wahlmöglichkeit denken. Und wenn Sie an ein Abschaffen der Beihilfe denken, ob Sie nicht verfassungsrechtliche Probleme mit Art. 33 Abs. 5 GG (Beihilfe als Alimentationsbestandteil) sehen.
Besten Dank im Voraus für die Konkretisierung.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte zwar vorwegschicken, dass Sie Ihre Frage natürlich zu einem anderen Zeitpunkt gestellt haben. Zugleich hat ihr Aktualitätswert bis heute nichts eingebüßt, so dass ich dennoch gern die Gelegenheit nutze, Ihre Anfrage hier zu beantworten.
Tatsächlich ist es ja so: Die Hauptlast in unserem Gesundheitswesen liegt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), obgleich sie es sind, die vor allem von Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen getragen werden. Demgegenüber sind gut verdienende Angestellte, Selbständige, Abgeordnete oder Minister überwiegend in privaten Krankenversicherungen (PKV) versichert, was nicht nur unsolidarisch ist und zu einer gesellschaftlichen Spaltung beiträgt, sondern auch die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung an sich gefährdet.
Meine Fraktion und ich wollen das bestehende Krankenversicherungssystem daher verändern und schrittweise zu einer grünen Bürgerversicherung für Gesundheit weiterentwickeln, um somit Solidarität, Gerechtigkeit und Wahlfreiheit umfassend zu stärken. In der aktuellen Situation gehört allerdings - neben einigen anderen Regelungen - auch der faktische PKV-Zwang für Beamte zu den Ungerechtigkeiten im Krankenversicherungssystem dazu. Dieser PKV-Zwang wird vor allem für Beamte in niedrigen Besoldungsstufen oder für Beamte in Teilzeit zu einem Problem. Es ist gut, dass das Hamburger Beispiel nun Schule machen soll und auch in weiteren Bundesländern Wahlfreiheit für Beamte geschaffen wird. Allerdings würde ich mir wünschen, dass die ideologischen Vorbehalte in der Union fallen gelassen werden und der Bund diesem Beispiel im Interesse seiner Beamten folgt. Noch besser wäre es, wenn eine sozialrechtliche Regelung für alle Beamten geschaffen werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zickenheiner