Frage an Gerhard Zickenheiner von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zickenheiner,
im Wahlprogramm von BÜNDNIS 90 / Die Grünen heißt es: "Wir wollen die gesetzliche und die private Krankenversicherung schrittweise zur Bürgerversicherung weiterentwickeln. Alle Bürgerinnen und Bürger, auch Selbständige und Gutverdienende, Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete beteiligen sich."
Meine Fragen:
"Folgt" die Pflegeversicherung der Krankenversicherung?
Soll die Bürgerversicherung für Beamte verpflichtend sein oder wie das "Hamburger Modell" des rot-grünen Senats der Hansestadt, dass Beamte zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (Bürgerversicherung) und Beihilfeberechtigung wählen können?
Wie sehen Sie die verfassungsrechtlichen (Art. 33 Abs. 5 GG) Bedenken von Beamtenvertretungen und des Bundesinnenministeriums in der Bundestagsdrucksache 18/2218 vom 25. Juli 2014:
"Zudem verfolgen Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ganz unterschiedliche Zweckbestimmungen: Die GKV hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern, die Beihilfe ist hingegen die wichtigste alimentative Fürsorgeleistung des Dienstherren."
An der Alimentation ist ja verfassungsrechtlich nicht zu rütteln, so dass dieser Teil Ihres Wahlprogramms ja gar nicht umgesetzt werden kann?
Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr Frank,
danke für Ihre Frage:
Ja, es ist unser Wunsch, dass die Pflegeversicherung der krankenversicherung auf dem Weg zur Bürgerversicherung folgt.
Das altgewohnte System der Zweiklassenmedizin und-pflege ist allerdings nicht über Nacht ohne Schaden für Betroffene zur Bürgerversicherung überführbar,
es wird Zeit brauchen, um Qualitätsvorteile für alle Betroffenen zu gewährleisten. Wir müssen uns aber auf diesen Weg machen, die bisherige Zweiklassenmedizin ist unter sozialen Gesichtspunkten nicht tragfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zickenheiner