Frage an Gerhard Lein von Monika P. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag Herr Lein,
mein Sohn besucht bereits die Grundschule Wegenkamp, meine Tochter wurde nun gerade zur Einschulung abgelehnt. Somit schließe ich mich den Ausführungen meiner vorangehenden Schreiberin an. Bitte schicken Sie mir besagte Anfagae an den Senat und die Antwort dazu zu.
Das bedeutet für meine Tochter auch, daß sie zwei 6-spruirge Straßen überqueren müßte, was in meiner Meinung für Grundschulkinder ausgeschlossen sein sollte und in früheren Jahren auch ein Kriterium bei der Verteilung darstellte.
Ferner ist es in dem diesjährigen Verteilverfahren so, daß an unserer Grundschule nun auch Vorschulkinder abgelehnt werden und an andere Schulen verschonen werden. Auch her wird nicht die Einbettung in eine soziale Gemeinschaft und deren Auswirkung auf das Lernern berücksichtigt.
Ebenso spielt es für die rein betriebswirtschaftliche Orientierung bei der reinen Verteilung der Kinder keine Rolle, ob Eltern sich für ein bestimmtes Schulprogramm/Schulkonzept und aus pädaogischen Gründen für eine bestimmte Schule entscheiden. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Eltern dazu gezwungen werden können ihr Kind in eine Schule zu schicken, die nicht ihrer Wahl entspricht. Hierzu wäre ich Ihnen zu ausfürlichen Infos dankbar.
Ein weiteres Unverständnis besthet an unserer Schule, daß vier Kinder die erste Klasse wiederholen werden und durch das bestehende unwürdige Kinderverteilverfahren, diese Kinder wegen Nichtberücksichtigung am Stichtag der Meldungen, nun nach der ersten Klasse die Schule wechseln müssen. Dies ist pädagogisch in keiner Weise zu akzeptieren und wird den Kindern u. U. ihre gesamte schulische Laufbahn ruinieren.
Über eine Antwort hierzu würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
M. Petersen
Sehr geehrte Frau Petersen,
Probleme mit den Anmeldungen für 1. und 5. Klassen gibt und gab es immer wieder. Für Schulen mit zu vielen Anmeldungen muss es eine rechtlich klare Anweisung geben, wer angemeldet und wer abgewiesen werden darf/muss. Das führt zweifellos auch zu Härten. Zu Härten würde es aber auch führen, wenn Eltern von ferner liegenden Wohnorten denen näher liegender Wohnorte vorgezogen werden dürften. Das Wort "Kurze Beine - kurze Wege" gilt immer noch.
Nun kenne ihren Fall nicht genau genug. Wenn ich Ihnen helfen soll (und kann) müssten Sie mit mir noch mal direkt Kontakt aufnehmen ( GerhardLeinMDHB@aol.com ). Zwei vielbefahrene Straße sind sicherlich ein gewaltiges Hindernis für Grundschüler. Wir haben als SPD-Fraktion das Verfahren, die HVV-Strecke nach dem elektronischen System ( http://www.geofox.de ) zur Grundlage zu machen heftig kritisiert. Dies führt z.T. zu unnötigen Härten.
Sie müssten gegebenenfalls auch einen Widerspruch in Erwägung ziehen. Wir leben in einem Rechtsstaat, da ist Widerspruch nichts Ehrenrühriges. Ihr Widerspruch muss behandelt werden, Ihrem Widerspruch kann ja auch stattgegeben werden, und wenn icht dann müssen ihnen die Gründe für diese ablehnende Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Ablehnung kann das ein wenig Geld kosten (kann man evtl. verschmerzen). Einen solchen Widerspruch können Sie bei der Schule auch mündlich einreichen - er muss dort im Schulbüro aufgeschrieben werden. Aber vielleicht nehmen Sie vorher noch mal Kontakt mit mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lein