Frage an Gerhard Lein von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
Selbstverständlich würde ich mich - in die neue Bürgerschaft gewählt - in meiner Fraktion dafür einsetzen, dass eine etwaige Bundesratsinitiative des Senats Unterstützung fände. Was so einfach klingt wäre aber ein echtes Dickschiff, denn wir haben in Hamburg kaum derartige Staatsleistungen an die Kirchen nach dem "Reichsdeputationshauptschluss" von 1803, mit dem zahlreiche kirchliche Besitztümer enteignet wurden und im Gegenzug die Kirchen dafür Staatsleistungen erhielten. Hamburg hat nämliche solche Enteignungen nicht vorgenommen/vornehmen müssen. Diese Staatsleistungen sollten schon mit der Weimarer Reichsverfassung abgelöst werden, später wurde dieser Auftrag ins Grundgesetz übernommen. Das Problem ist, dass die Höhe der sog. Abschlusszahlung nicht definiert ist und sich in einer beträchtlichen Höhe bewegen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundesländer mit hohen Staatsleistungen (z.B. Bayern) eine solche große Summe nicht aufzubringen bereit wären. Manchmal hinterlässt die Geschichte unserem Land beträchtliche "Altlasten", die heutzutage bei zunehmender Entkirchlichung unserer Gesellschaft niemand versteht, außer vielleicht Juristen.
Gerhard Lein