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Frage von Marcel F. •

Frage an Gerhard Botz von Marcel F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Botz,

eine Frage an Sie als unser Vertreter der Region Saale-Orla/Rudolstadt/Sonneberg.

Da es in unserer Region enorm wichtig ist zu Pendeln um überhaupt an einen Arbeitsplatz zu kommen,stehen gerade bei uns in der Region die Kosten in Zusammenhang mit der Mobilität im Vordergrund.

Die Kürzung der Pendlerpauschale betrifft hier sehr viele Arbeitnehmer.
Im Durchschnitt müssen Fahrer von 20 bis 40 KM mit Einbußen der Absetzbarkeit im Bereich von 250 bis 400 Euro jährlich rechnen bzw. diese hinnehmen.

In Ihrem Statement von 28.05.2008, hier schrieben Sie :

"Ich persönlich und viele Bundestagsabgeordnete der SPD tragen die Ansicht, über die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wenigstens einen Teil der Steigerung an die Bürger zurückzugeben. Das kann aber nur nach Abstimmung mit Finanzminister Steinbrück und dem Koalitionspartner geschehen."

Allerdings ist mir nicht erklärlich warum sie dann später im Bundestag, für die Beibehaltung der Kürzung stimmten.

Es kann nicht im Interesse sein, als unserer Vertreter der Region und der Menschen hier, gegen den Willen der breiten Mehrheit im Bundestag ganz anders zu stimmen als es dem Willen der Mehrheit entspricht,durch diese man nach Berlin abgesandt wurde..
Das betrifft auch die Einsätze in Afghanistan und Abstimmungen über Diätenerhöhungen,steuerfreien Kostenpauschale für Angeordnete und Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie den Gesundheitsfonds .
Da die meisten Krankenversichtern hier in der Region in einer der sehr günstigen Kassen Mitglied sind, bedeutet das für diese ab Janur eine drastische Erhöhung ihrer Lohnabzüge trotz der zeitlich begrenzten,geringfügigen Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Die Abstimmungsergebnisse wiedersprechen völlig der sehr großen Mehrheit ihrer eigenen Wähler in den 3 Landkreisen.

Die verwundert nicht nur mich, zunehmend sehr.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Franz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum wiederholten Male ließ die Linke am 25. September 2008 das Thema Entfernungspauschale auf die Tagesordnung setzen. Dabei ging es der Linken sicherlich nicht darum, um seriös für die Wiedereinführung der ursprünglichen Entfernungspauschale zu kämpfen. Der Zeitpunkt war bewusst gewählt. Die Linke hatte ganz offensichtlich ihren Schaufensterantrag im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl gestellt, um die CSU vorzuführen. Eine solche Vorgehensweise gehört zum klassischen Oppositionsinstrumentarium und hat mit ernsthafter inhaltlicher Arbeit wenig zu tun.

Natürlich geht es uns Sozialdemokraten darum, dass wir eine Regelung finden, die den berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Pendlerinnen und Pendler gerecht wird. Wenn jetzt große Bereitschaft dazu in unserem Parlament besteht, dann freue ich mich natürlich ausdrücklich. Ich hatte mich ja diesbezüglich, wie Sie richtigerweise anführen, bereits öffentlich positioniert.

Wie Sie sicher auch wissen, wird noch in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale erwartet. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion haben uns beim Thema Entfernungspauschale darauf verständigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die Entscheidung dieser höchstrichterlichen Instanz gilt es zu respektieren. Denn es bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes. Die Linke weiß dies ebenso. Wäre sie in der Verantwortung, müsste sie auch so handeln.

Wir werden ein Verfassungsgerichtsurteil bekommen, das über die entscheidenden Fragen Auskunft geben wird, zum Beispiel darüber, wie Werbungskosten zu behandeln sind, ob man eine Pauschalierung von Werbungskosten machen kann oder ob die kompletten Werbungskosten anzusetzen sind. Auch das könnte in diesem Urteil stehen. Deswegen wäre die bedingungslose Rückkehr zur alten Pendlerpauschale, wie von der Linken gefordert, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht hilfreich. Denn es ist durchaus möglich, dass das Bundesverfassungsgericht Hinweise gibt, die bei einer Neuregelung zu beachten sind. Sobald das Urteil vorliegt, werden wir es auswerten und die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprechend ändern. Allerdings muss auch sichergestellt werden, dass eine Änderung kostenneutral geschieht. Sollten bspw. die Berufspendler also zukünftig höher entlastet werden als bisher, müssen die damit verbundenen Einnahmeverluste des Bundes an anderer Stelle kompensiert werden. Das muss jedem klar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Botz