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Gerhard Botz
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Frage von Michael G. •

Frage an Gerhard Botz von Michael G. bezüglich Verkehr

Mich würde interessieren, wie sie zur Teilprivatisierung der DBAG stehen. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass Bundeseigentum in dieser Form verschleudert wird. Was sagen sie zu den unmöglichen Angriffen auf die GDL durch Beck und Struck. Angeblich vertritt die SPD soziale Interessen und hier fällt man uns als Gewerkschafter (ich bin Lokführer und in der GDL) in den Rücken. Man sieht zu wie sich der Vorstand die Gehälter um über 100% erhöht und für die Arbeitnehmer angeblich nichts zu verteilen ist. Wieso erhöhen sie sich als Politiker Ihre Bezüge um 10% und mir als Lokführer gesteht mann keine leistungsgerechte Bezahlung (10% Reallohnverlust in den letzten Jahren). Das stinkt mir gewaltig (Beck,Struck). Das nennt man Wasser predigen und selber Wein saufen! Ich habe seit der Wende SPD gewählt, aber bei solchen Leuten werden viele von uns diese Partei nicht mehr wählen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gröbner,

ich selbst war verwundert, dass sich der Parteivorsitzende Kurt Beck und der Fraktionsvorsitzende Peter Struck bezüglich der tariflichen Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) so einseitig äußern. Ich halte es für falsch und nicht angemessen, wenn sich die Politik in die Tarifautonomie einmischt.
Ich teile Ihre Sorge, dass für den Fall der Nichteinigung der Tarifpartner ein großer volkswirtschaftlicher Schaden für die Bundesrepublik entsteht. Das sollte dringlichst vermieden werden. Ich hoffe, dass das neue Angebot der Bahn vom Mittwoch eine Einigung in den seit Monaten festgefahrenen Tarifkonflikt mit der GDL bringt und dass die Offerte sich auch Ihren Erwartungen und Vorstellungen nähert. Die in Beton gegossene Forderung der GDL nach einem eigenen Tarifvertrag kann ich so allerdings auch nicht nachvollziehen.

Im Zusammenhang mit den Forderungen der GDL sprechen Sie das Thema Abgeordnetenentschädigung an. Dazu möchte ich etwas ausführlicher Stellung nehmen. Die Bundestagsabgeordneten erhalten derzeit monatlich ein „Gehalt“ von 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.
Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Jetzt wächst die Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit sinkt. Löhne und Gehälter steigen allmählich wieder. Die jüngsten Tarifabschlüsse in der Metallindustrie bringen eine Lohnsteigerung um 4,1 Prozent, der Abschluss in der Chemiebranche sieht Lohnerhöhungen von 3,6 Prozent vor, und das Baugewerbe hat sich auf eine Erhöhung von 3,1 Prozent geeinigt. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist auch eine Anhebung der Entschädigung möglich und vertretbar. Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik von Entschädigung und Altersentschädigung Rechnung getragen werden.

Aber was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten, der die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertritt? Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen, wird die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Der Bundestag muss darüber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst und jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit darüber entscheiden. Nur diese Verfahrensweise lässt das Grundgesetz zu!

Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozentsatz von 4,7. Dieser Steigerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird nicht nur die Orientierungsgröße erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt.

Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen. Kein Abgeordneter leidet an Armut.

Aber nach meiner Auffassung macht niemand Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein Rechtsanwalt, ein Manager, ein Unternehmer, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Das geschieht auch. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meistens nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei der Übernahme eines öffentlichen Mandates auch selbstverständlich und zumutbar.
Im Rahmen der jetzt getroffenen Entscheidung kam es übrigens auch zu einer längst überfälligen Reduzierung der Altersbezüge der Abgeordneten um mehr als 16 Prozent ab 2008.
Ich darf Ihnen darüber hinaus versichern, dass ich mit der großen Mehrheit meiner Abgeordnetenkollegen, sowohl in Berlin als auch in meinem Wahlkreis, versuche, mit großer Leistungsbereitschaft diesem hohen Entgelt gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Gerhard Botz