Frage an Gerhard Botz von Wencke S. bezüglich Bildung und Erziehung
Werter Herr Dr. Bortz,
nun haben wir schon seit geraumer Zeit die freie Schulwahl. Diese kommt in unserer ländlichen Region sehr gut an.
Nur leider gibt es da ein Problem für unsere Schulbuskinder aus einem anderen " Einzugsgebiet".
Diese Kinder sollen den Differenzbetrag von der Schulbusbeförderung dazu zahlen. Dies können wir als Elternvertretung der RS Blankenberg leider nicht nachvollziehen, da es einer Seite die freie Schulwahl gibt und auf der anderen Seite werden die Eltern "bestraft", wenn sie Ihren Kindern die bestmögliche Schulbildung bzw ganztägige Betreuung geben wollen. Könne Sie uns nicht einmal Möglichkeiten für diese Eltern zur Unterstützung nennen oder wie wir den Kultusminsterium gegenüber Änderungen herbei führen könnten ???
Für Ihre Hilfe danken wir Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wencke Seidel-- Schulelternsprecherin
Sehr geehrte Frau Seidel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schülerbeförderung über dieses Forum. Ich habe mich beim Thüringer Kultusministerium und beim Landratsamt des Saale-Orla-Kreises zu ihrem Anliegen erkundigt.
Laut Rechtslage wird die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung im § 4 Absatz (5) des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) geregelt. Dort heißt es: "Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht."
Damit sind alle zwölf Regelschulen des Saale-Orla-Kreises rechtlich völlig gleichgestellt. Die Eltern müssen, wie sie bereits wissen, beim Besuch einer anderen Schule den Differenzbetrag der Aufwendungen und gegebenenfalls die Organisation übernehmen. Das gilt im Übrigen auch beim Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, z.B. Freie Ganztagsschule Milda. Diese Regelung kommt an einer Reihe von Schulen des Saale-Orla-Kreises zur Anwendung, z.B. Regelschule Oppurg, Grundschule Moßbach und Langenorla.
Laut Auskunft des Landratsamtes sind die Eltern bei der Anmeldung an der Regelschule Blankenberg auf die vorgenannte Regelung hingewiesen worden. Diese Regelung soll ab dem Schuljahr 2007/08 ohne Ausnahme angewendet werden. Schüler die bereits in Blankenberg beschult werden, genießen Vertrauensschutz und bekommen ihre Aufwendungen weiter ersetzt. Ich sehe leider keine Möglichkeit für Sie als Eltern, kurzfristig eine Änderung in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Sie können sich aber z.B. mit einer Petition an den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag wenden oder natürlich auch direkt ein Schreiben an das Thüringer Kultusministerium verfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Gerhard Botz