Frage an Gerhard Botz von Michaela G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Botz
Ich arbeite als Tagesmutter und hätte diesbezüglich ein paar Fragen an Sie, die mit Sicherheit für alle Tagesmütter in ganz Deutschland interresant sind.
1.Warum wird die Tätigkeit als Tagesmutter in unserem Land nicht als Beruf anerkannt und ordentlich hornoriert ?
2.Wieso hat eine Tagemutter keinen Anspruch auf eine Weiterbezahlung, wenn die Eltern ihre Kinder zu Hause lassen ,zB. Krankheit, Urlaub ?
3.Früher gab es Kinderkrippen welche irgend wann abgeschafft worden und heute durchTagesmütter ersetzt werden. Sie beziehen Ihr Geld übers Jugendamt ,betreuen und erziehen kleinkinder und sorgen dafür, das die Eltern nach der Babypause weiterhin Ihren Beruf ausüben können. Maximal darf man 5 Kinder nehmen. Doch das Geld was eine Tagesmutter für eine Ganztagsbetreuung bekommt unterteilt sich in zwei Spalten:
1.in materielle Aufwendungen 231,00 €
2. in Kosten der Erziehung 117,00 € (Verdienst
3. Gesammtbetrag 348,00 €
Es gibt noch eine 2/3 Betreuung (93,60 Verdienst ) und eine Halbtagsbetreung (70,20 € Verdienst).
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, wie Hochstühlchen, Kinder betten und Spielsachen usw. müssen privat finanziert werden.
Das steht doch in keinerweise im Einnahmen - Ausgabenverhältnis.
Wird sich da in nächster Zeit etwas ändern, zB. ein Mindestlohn oder die Tätigkeit als Beruf anerkannt ?
Damit die Tagesmütter mit einer angemessenen Bezahlung rechnen können.
Zum Vergleich ist in Frankreich die Tagesmutter ein angesehener Beruf und wird staatlich gefördert .Eine Tagesmutter bekommt dort ca.600,- € pro Ganztagskind nur für Kosten der Erziehung.(bei uns 117€)
Ich würde mich sehr über die Beantwortung meiner Fragen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Güdter