Frage an Gerd Hachen von Wolfgang P. bezüglich Umwelt
Neuregelung des § 61a LWG NRW
Sehr geehrter Herr Hachen,
bevor der Landtag sich auflöste, waren die CDU und FDP mittlerweile auf dem Boden der Tatsachen angekommen und haben einen eigenen Entwurf zu dem Thema vorgelegt. Dies ist durch die Auflösung des Landtages alles hinfällig geworden. Ich vermisse dieses Thema in dem laufenden Wahlkampf.
Wie stehen Sie zu dem Thema bzw. wird die CDU ihren angefangenen Weg erneut gehen?
Und dann sogar die Verfassungswidrigkeit der Gesetzgebung feststellen lassen? Gutachten dafür existieren mittlerweile genügend, auch von der Verwaltung des Landtages.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pruß
Sehr geehrter Herr Pruß,
der Kardinalfehler bei den früheren Ansätzen zur Dichtheitsprüfung war, dass die Gefahr einer potenziellen (und nicht wirklich belegten) Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser zu einer unverhältnismäßigen Überregulierung führen sollte.
Ich bin froh, dass die CDU, die zunächst in guter Absicht auch die Auffassung vertreten hatte, dass verpflichtende (vorbeugende)Überprüfungen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden sollten, jetzt nach langem und intensiven Diskussionsprozess diesen "Generalverdacht" für Hauseigentümer ablehnt.
Wir sind der Überzeugung, dass Dichtheitsprüfungen nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden sollten, und wollen das über eine Änderung des Landeswassergesetzes sicherstellen.
Dafür habe ich mich bisher eingesetzt, und werde das auch nach der Wahl tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerd Hachen, MdL