Frage an Gerd Hachen von Dr. Christine L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Dr. Hachen,
angesichts der aktuellen Verhandlungen um die Ausweitung der Mitbestimmung an Schulen durch Eltern und Schüler hätte ich gerne Informationen zum Standpunkt der CDU.
Zudem möchte ich Sie auf begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Mitbestimmungsrechte hinweisen. (Insbesondere: Die Vereinbarkeit der Schulleiterwahl mit dem Prinzip der repräsentativen Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG), Gutachten Prof.Pechstein, 2006)
Über eine Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.Christine Leithäuser, CDU-Mitglied Wuppertal
Sehr geehrte Frau Dr. Leithäuser,
Ihre Frage nach der Mitbestimmung an Schulen hat bei der Anhörung zum 4. Schulrechtsänderungsgesetz am vergangenen Mittwoch einen breiten Raum eingenommen. Wir als CDU - und auch ich persönlich- fühlen uns durch die Aussagen der überwiegenden Mehrheit der Experten in unserer Auffassung bestätigt, dass die bisherigen Regelungen, die in allen Bereichen, von der Primarstufe bis zu den Berufskollegs ein Verhältnis von Lehrern zu Mitbestimmern von 50 : 50 sachgerecht waren und sind.
Sie stellen weitest gehende Mitbestimmung auf Augenhöhe sicher, ohne Gefahr zu laufen, wesentliche ( insbesondere fachliche und personelle ) Entscheidungen von zufälligen Strömungen abhängig zu machen. Die jetzt von SPD/Grünen und der Linkspartei vorgelegten Gesetzentwürfe führen nicht zu Mitbestimmung, sondern zu Dominanz der Entscheidungen der Schulkonferenz durch Eltern und Schüler ( Also die "Abnehmerseite" ) bis zu einem Verhältnis von 2/3 zu 1/3.
Dies gefährdet nach meiner Auffassung die Kontinuität, Verlässlichkeit und Effizienz von Schulentwicklung und ist darüber hinaus auch rechtlich hochproblematisch z.B. in Bezug auf die Schulleiterwahl. Hier müsste nachgedacht werden, ob eine Schulkonferenz neuen Zuschnitts eine solche Entscheidung überhaupt noch treffen darf.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerd Hachen