Frage an Gerald Höns von Johannes Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie streiten sich mit dem Ortswamt-Walle vor dem Bremer Verwaltungsgericht.
Sind Sie ein "Prozeßhansel" und soll das in der Bürgerschaft so weiter gehen?
Sehr geehrter Herr Z.,
angesichts der Menge der von mir angeschobenen Prozesse kann schon jemanden der Begriff "Prozeßhansel" in den Sinn kommen.
Aber der Reihe nach:
Als ich im Jahr 2015 mein Amt als Beirat in Walle antrat, konnte ich nicht ahnen, dass ich mit einer Serie von Gesetzesverstößen, begangen durch Ortsamt und Beirat, konfrontiert wurde.
Es handelte sich z.B. um:
1. rechtswidriges Schwärzen der Namen von Bürgeranträgen,
2. Nichtbefassung nit Anträgen der AfD,
3. Ausschluß der Öffentlichkeit ohne vernünftigen Grund,
4. illegale Sitzungen, wofür auch noch Geld kassiert wurde,
5. Verstöße gegen die Geschäftsordnung.
zu 1:
Als ich im Jahr 2015, anlässlich eines Bürgerantrages Zwecks Nachfrage, Kontakt mit der antragstellenden Person aufnahm, war diese erfreut, dass sich jemand persönlich so schnell um das Anliegen kümmert. Kurze Zeit später wurden ( nur im Bereich des OA-West) die Namen der antragstellenden Personen aus "Datenschutzgründen" gesperrt. Meine Beschwerden bei der Ortsamtsleitung und Senatskanzlei als deren vorgesetze Dienststelle wurden abgelehnt. Da die Beiratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden, schien mir diese Maßnahme unlogisch. Sollte nur verhindert werden, dass die Bevölkerung in Kontakt mit der AfD kommt, und womöglich feststellt, dass die Leute von der AfD nicht so schlimm sind, wie sie dargestellt werden? Nach mehrmaliger Ankündigung einer Klage reichte ich ohne Rechtsanwalt (es fand sich kein Rechtsanwalt in Bremen, der bereit war, für die AfD zu arbeiten) meine Klageschrift beim Verwaltungsgericht ein. Da der Fall so klar war, kam das Gericht nicht umhin, dem Ortsamt das Schwärzen der Bürgeranträge zu untesagen.
Seit etwa einem halben Jahr fing das Ortsamt erneut an, die Namen der antragstellenden Personen zu schwärzen. Eigentlich wieder ein Grund, das Gericht anzurufen.
zu 2:
Es hatte sich schnell eingebürgert, unbequeme Anträge der AfD einfach mit Nichtbefassung zu bescheiden.
Ein Beispiel ist der AfD- Antrag, das Kaisenhausmueum als Notunterkunft für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Dabei zeigte sich ganz schnell, dass die Bereitschaft, zu helfen bei Rot-Grün dort ganz schnell an Grenzen stößt, wo es für einen selbst unbequem wird. Das Kaisenhausmuseum ist ein bewohnbares Einfamilienhaus in einem Schrebergartengebiet in Bremen-Walle. Einige Rot-Grüne Politiker betreiben das Haus aus Liebhaberei mit staatlicher Förderung. Da wäre es ein Zeichen der Menschlichkeit und ein echtes Opfer eine Familie in Not dort einziehen zu lassen. Ende 2015, in Zeiten größter Not, war den Rot-Grünen Politikern ihr Hobby wichtiger, als ein Zeichen echter Hilfsbereitschaft zu setzen. Um sich nicht in peinliche Widersprüche zu verfangen, wurde kurzerhand die Nichtbefassung beschlossen. Alle in rechtswidriger Art nicht behandelte Anträge mussten zwei Jahre später nachgeholt werden. Der Antrag in Sachen Unterbringung von Geflüchteten war wegen der Entspannung der Lage obsolet, und wurde von mir deswegen zurückgezogen. Mehr über die Anträge kann auf der Homepage des OA-West nachgelesen werden, wo die Aktivitäten veröffentlicht sind.
zu 3:
Auch hier musste das Gericht eine Rüge erteilen. Der Beirat in Gestalt der Altparteien hat die Öffentlichkeit rechtsidrig ausgeschlossen, als es um einen Vortrag über Rockerkriminalität in Bremen ging. Erwartungsgemäß handelte es sich um einen Vortrag der Polizei mit Informationen, welche frei zugänglich waren. Danach habe ich micht erfolgreich beim Verwaltungsgericht beschwert.
zu 4:
Es wurden "Sitzungen" veranstaltet, so genannte Koordinierungsrunden, welche keine Sitzungen im Sinne des Beirätegesetzen waren. Meine Beanstandung wurde von der Ortsamtsleitung und der Senatskanzlei zurückgewiesen. Erst nach Androhung einer weiteren Klage wurden die "Koordinierungsrunden" in "Sprecherausschüsse" reformiert und die Mängel beseitigt, so dass es sich fortan um reguläre Sitzungen handelt. Auf Nachfrage waren die Akteure nicht bereit, die Sitzungsgelder für die rechtswidrigen Veranstaltungen der Vergangenheit zurückzuzahlen. Flugs wurde ein "Gefälligkeitsgutachten" von der Senatskanzlei besorgt, welches die Herrschaften von der Verpflichtung zur Rückzahlung befreite. Nachvollziehbar ist das für mich nicht.
zu 5:
Wenn die AfD Verstöße gegen die Geschäftsordnung festgestellt hatte, oder die Möglichkeiten der GO für sich ausgenutzt hatte, wurde die GO einfach per Beschluss passend gemacht.
Als z.B.die AfD das Fehlen einer vorgeschriebene "Koordinierungsrunde", welche sich zwar später als illegal herausstellte, bemängelte, wurde die GO einfach geändert.
Um die AfD "möglichst wenig ertragen zu müssen", wurde die Redezeit auf fünf Minuten begrenzt. Eigentlich nur der Versuch einer unnötigen Provokation, wo ich doch während der Sitzungen relativ wenig sage, und mich lieber nach reiflicher Übelegung schriftlich äussere.
Die Prozesse gingen bis in die jüngste Vergangenheit, wobei ich aus Zeitmangel viele beklagenswerte Ereignisse nicht weiter vertieft habe.
Einen Vorfall halte ich aber für erwähnenswert:
Als ich während einer Beiratssitzung mit einem Vortrag begann, verteilten Vertreter anderer Parteien Anti-AfD-Werbung. Eigentlich hätte die, zur Neutralität verpflichtete, Ortsamtsleiterin dieses Handeln sofort unterbinden müssen.
Da sie dies nicht tat, habe ich diese Unverschämtheit mit Humor überspielt, um Protokollierung der Angelegenheit gebeten, damit ich mich später beschweren kann.
Meine Beschwerde bei der Senatskanzlei wurde abgelehnt.
Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht ebenfalls, mit der Begründung, dass ich mich nicht sofort energisch dagegen beschwert habe. Ziemlich weit hergeholt, eine Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.
Alles in allem, ist zu bemerken, dass man dem selbstherrlichen Treiben nicht tatenlos zusehen kann.
Es ist nicht so, dass ich gleich zum Gericht gelaufen bin. Ich habe immer angekündigt, was passiert, mich vorher bei der Sentskanzlei beschwert.
Aber wenn alles nichts hilft, dann sollte man schon zum "Prozeßhansel" werden, damit man überhaupt ernstgenommen wird.
Die Frage, ob das in der Bürgerschaft so weitergehen kann ich eher mit nein beantworten.
Erstens werde ich auf Platz 11 eher nicht in den "Genuss" auf einen Platz im hohen Hause kommen.
Zweitens gehe ich davon aus, dass dort mehr auf die Einhaltung von Formalitäten geachtet wird.
Ich denke, dass sich die Abgeordneten angesichts regelmäßiger Bild- und Tonaufzeichnungen dort gesitteter verhalten, als im Waller Beirat. Mein Antrag, die öffentlichen Sitzungen in Walle aufzuzeichnen und ins Internet einzustellen, so wie der Beirat Vahr das macht, wurde abgelehnt.
Ich denke, die Leute wissen schon, warum. Wer möchte schon sein eigenes Fehlverhalten dokumentiert wissen? Deswegen sind Bild-und Tonaufzeichnungen in Walle grundsätzlich verboten. Datenschutzgründe sind offensichtlich nur vorgeschoben. Wer sich als Abgeordnete(r) wählen lässt, muss meiner Meinung nach hinnehmen, während seiner Arbeit auch gefilmt zu werden.
Ich hoffe, die Frage hinlänglich beantwortet zu haben.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich nicht sofort auf Fragen reagieren kann.
(Rechtschreibung, Zeichensetzung und Satzbau sind frei erfunden. Jede
Ähnlichkeit mit alter oder neuer deutscher Rechtschreibung ist rein
zufällig.)