Frage an Gerald Häfner von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Häfner,
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europa-Parlaments berät zur Zeit einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen.
www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com(2012)0499_/com_com(2012)0499_de.pdf
Der Vorschlag sieht unter anderem Regeln für Parteispenden vor. Demnach können europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen Spenden von natürlichen oder juristischen Personen bis zu einem Wert von 25 000 EUR pro Jahr und Spender annehmen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich die Definition dessen, was als Spende zu verstehen ist. Artikel 2 (7) des Vorschlags gibt folgende Begriffsbestimmung für den Begriff „Spende“: „Bargeldgeschenke und andere Sachspenden (Gegenstände oder Dienstleistungen), die für die betreffende europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.“
Angesichts dieser merkwürdig formulierten Definition frage ich mich, wie Geldgeschenke behandelt werden, die nicht in bar übergeben werden, sondern per Banküberweisung erfolgen. Sind diese dann ganz verboten oder in beliebiger Höhe erlaubt?
Weiter frage ich mich, ob es nicht besser wäre, die vom Ministerkomitee des Europarates empfohlene Definition für Parteispenden zu verwenden. In der nur in Englisch und Französisch verfügbaren Empfehlung aus dem Jahr 2003 heißt es:
„Article 2 Definition of donation to a political party - Donation means any deliberate act to bestow advantage, economic or otherwise, on a political party.“
wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=2183
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau
Sehr geehrter Herr Urnau,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Februar 2013 in dem Sie zum Vorschlag über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen Stellung nehmen. Ich habe diese sehr guten und interessanten Vorschläge an die Berichterstatterin Frau Marietta Giannakou weitergeleitet. Ich hoffe jetzt, dass diese Empfehlungen im Endtext erscheinen werden, was von Frau Giannakou und den weiteren Schattenberichterstattern abhängen wird. Ich sende Ihnen die Liste dieser Personen und ihre Emailadressen, falls Sie noch weitere Frage haben sollten:
- Gurmai Zita: zita.gurmai@europarl.europa.eu
- Ilchev Stanimir: stanimir.ilchev@europarl.europa.eu
- Hannan Daniel: daniel.hannan@europarl.europa.eu
- Messerschmidt Morten: morten.messerschmidt@europarl.europa.eu
- Scholz Helmut: helmut.scholz@europarl.europa.eu
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Häfner