Frage an Gerald Häfner von Jay S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Häffner,
am Silvester las ich, dass ab Neujahr 2010 die Richtlinie "DIN EN 115" gilt. Diese regelt wohl, dass Kinderwägen neu zugelassene Rolltreppen nicht mehr benutzen dürfen.
http://www.sueddeutsche.de/G5t38r/3212929/MVG-missachtet-EU-Richtlinie.html
1. Können Sie den o.g. Bericht bestätigen?
2. Wer hat diese EU-Richtlinie veranlasst?
3. Muss der Bundestag ein Gesetz veranlassen, um die Richtlinie umzusetzen?
4. Stimmen Sie selber der Richtlinie zu und wenn nein, wie lässt sich die Richtlinie rückgängig machen?
5. Angeblich soll, dass Verbot auch auf vorhandene Rolltreppen ausgedehnt werden. Da die meisten Städte in der EU für Kinderwägen und Rollstühle jetzt schon schlecht ausgestattet sind, würde ich mich hierzu Ihre Meinung interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
Rolltreppen sind grundsätzlich nicht barrierefrei und nicht für den Gebrauch mit einem Kinderwagen geeignet. Dies ist allerdings nicht erst durch diese Richtlinie benannt worden. Schon die alte Richtlinie 98/37/EG bezeichnete dies als "nicht ordnungsgemäßer Verwendung“. Neu ist lediglich, dass mit der von ihnen angesprochenen Richtlinie, die Hersteller und Betreiber zu einer angemessenen Reaktion auf unsachgemäßen Gebrauch bei neu in Verkehr gebrachten Rolltreppen aufgefordert sind. Es müssen demnach Maßnahmen ergriffen werden, die diesen Gebrauch verhindern. Beispielsweise durch Verengungen am Aufgang, etc.
Der Bundestag hat diese Richtlinie mit der Maschinenverordnung schon im deutschen Recht umgesetzt.
( http://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_9/index.html )
Sicherlich mag diese Richtlinie in gewisser Weise unpraktisch erscheinen. Wichtig ist allerdings, dass man flächendeckend für eine ausreichende Anzahl von Aufzügen sorgt. Denn nur diese gewährleisten Sicherheit und Barrierefreiheit für Kinderwagen und insbesondere auch für Menschen im Rollstuhl.
Mit den besten Grüßen
Gerald Häfner