Frage an Gerald Grünert von Janet P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Mich würde interessieren ob Sie wissen was ein Vermittlungsgutschein ist. Wir bringen monatlich ca. 15 arbeitssuchende in Arbeit. Die Vermittlungsgutscheine gibt es vorraussichtlich nur noch bis 31.12.2006. Würden Sie eine Verlängerung befürworten oder ablehnen ?
Ja. Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS), sofern sie nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden (§ 421g SGB III9. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in ABM. Nach den Angaben der Bundesagentur lagen bis zum April 2005 noch keine Erkenntnisse vor, die die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der VGS bestätigen. Daher war einer Verlängerung der Erprobungsphase bis Ende 2006 statt gegeben worden. Der unterstellte Fehlschlag beim VGS aus ökonomischer Sicht hat sich nach den bisherigen Erkenntnissen nicht bestätigt.. Für die Gruppe der Arbeitslosen, die einen Gutschein erhalten haben, scheint auf der individuellen Ebene ein positiver Nettonutzen vorzuliegen. Die neuen Regelungen ab Januar 2005 (Verkürzung der Anspruchsdauer auf sechs Wochen Arbeitslosigkeit für einen VGS und die Vereinheitlichung der Prämienhöhe auf 2000 EUR) begünstigen aus meiner Sicht Jüngere und Kurzzeitarbeitslose zu Lasten Älterer und Landzeitarbeitsloser. Dies steht jedoch im Widerspruch zu der Situation in den neuen Bundesländern. Hier gilt es besonders den hohen Stand von Ältereen und Landzeitarbeitslosen wirksam zu reduzieren. Wie gesagt, es gibt derzeit noch kein abgeschlossenes und belastbares Prüfergebnis. Ich würde aus heutiger Sicht einer weiteren Verlängerung der VGS zustimmen, so fern es keine adäquaten und besseren Lösungsansätze gibt, die langfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt und besonders bei der Integration von Landzeitarbeitslosen gibt.