Frage von Jürgen S. • 09.09.2021
Antwort von Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU • 17.09.2021
Eigentumsrechte gibt es nicht nur für die eigentliche Software und ihre Programme, sondern auch für ihre Benutzung.
Eigentumsrechte gibt es nicht nur für die eigentliche Software und ihre Programme, sondern auch für ihre Benutzung.
für meine verspätete Antworten entschuldige ich mich.
Als Landtagsabgeordneter habe ich schon immer transparent meine Einkünfte angegeben, die dann auch entsprechend veröffentlicht wurden.
Deutschland als klimaneutrales Industrieland bis 2045
auch wenn wir als Steuerzahler diesen Staat und auch seine eingesetzte Software bezahlen möchte ich nicht soweit gehen, diese allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zugänglich zu machen.
das Staatsministerium für Energie, Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat für sich das Waldgesetz auf den Weg gebracht.