Frage an Georg Liebl von Michael S. bezüglich Familie
Werden Sie sich für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einsetzen?
Halten Sie einen weiteren Anstieg der Flugbewegungen für angebracht?
Werden Sie sich für eine Deckelung der Flugbewegungen auf den heutigen Stand einsetzen?
Werden Sie sich für eine Reduzierung der Flugbewegungen in Frankfurt auf 380.000 pro Jahr
einsetzen?
Werden Sie sich gegen Lärmreduzierung durch Lärmverschiebung einsetzen?
Werden Sie sich für lokale Lärmobergrenzen einsetzen?
Werden Sie sich für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs einsetzen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares
Lärmminimierungsgebot verankert wird?
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben eine Menge Fragen, alle zum Flugverkehr des Frankfurter Flughafens.
Das zeugt davon, dass sie sich viele Gedanken zu dem Problem gemacht haben. Respekt.
Nun im Einzelnen zu den Fragen:
1. Ich bin der Meinung, dass die Gesundheit der Menschen höher zu bewerten ist, als wirtschaftliche Interessen; insofern bin ich für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Übrigens eine Forderung, die die Hessische Linke seit Jahrzehnten fordert.
2. Diese Frage ist mir nicht präzise genug: Es gilt doch einen Interessenkonflikt zwischen dem Gesundheitsinteresse der Bevölkerung, - d.h. des Schutzes vor Fluglärm - und dem Interesse an einem potenten Wirtschaftsstandort mit vielen Arbeitsplätzen abzuwägen. Dazu bedarf es genauer Abwägungen anhand von definierten Kriterien.
3. Auch diese Frage ist mir zu pauschal. Es gibt ja außer der Deckelung der Zahl der Flugbewegungen auch andere Möglichkeiten, die zuerst ausgereizt werden müssen, z.B. durch geräuscharmen Anflug und Abflug (z.B. Steilheit der Ein- und Abflugschneisen). Außerdem gibt es sicher noch technische Möglichkeiten leiserer Turbinen. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen.
4. Siehe die vorherigen Antworten: Die schematische Reduzierung der Flugbewegungen auf 380 000 pro Jahr ist mir zu schematisch und einfach und ich lehne deshalb solch eine starre Festlegung auf eine bestimmte Zahl ab. Vorher will ich alle alternativen technischen anderen Möglichkeiten der Fluglärmreduzierung ausgereizt wissen.
5. Lärmreduzierung durch Lärmverschiebung ? Ja dafür bin ich.
6. Ja ich bin für Lärmobergrenzen. Diese müssen technisch und medizinisch definiert werden.
7. Auch ich bin für die Erfassung der Schadstoffemissionen des Luftverkehrs.
8. Auch dieser Forderung kann ich zustimmen, d.h. einem einklagbaren Lärmminimierungsgebot in der Luftverkehrsgesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Liebl