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Georg Kippels
CDU
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Frage von Stephan F. •

Frage an Georg Kippels von Stephan F. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels

im Rahmen einer andren Frage erklärten Sie bereits, das Sie für eine Änderung des Bundeswahlgesetztes sind, um den Bundestag nicht weiter anschwellen zu lassen.
Im Juli des vergangenen Jahres stimmten SIe aber gegen den Entwurf der Opposition, obwohl dieser in grossen Teilen ihrer letzten Antwort zu diesem Thema entspricht .
Ist es nicht schon lange eine Forderung des Verfassungsgerichts, hier eine Änderung herbeizuführen? Diese wird aber scheinbar von Ihnen und Ihren Kollegen wissentlich ignoriert, sind Sie aber doch der Verfassung der Bundesrepublik unterworfen.
Stehen der Bundestag und seine Abgeordneten über der Verfassung?

Auffällig ist, beobachtet man den Verlauf Ihres Abstimmuungsverhaltens, Das Sie grundsätzlich parteiergeben gegen die Opposition und für Anträge der Regierung sind. Folgen Sie hier auch Ihrem Gewissen oder orientieren Sie sich in Ihrem Wahlkreis? Sind Sie nicht den Bürgern Ihres Wahlkreises verpflichtet oder ausschliesslich Ihrer Partei?

Es wäre schön, eine Stellungnahme Ihrerseits zu erhalten.
Hochachtungsvoll
Stephan Flören

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

Ihre Fragen kann ich einfach beantworten: Nein, niemand steht in der Bundesrepublik Deutschland über der Verfassung. Das gilt selbstverständlich auch für die Abgeordneten des Bundestages. In der Ausübung meines freien Mandats bin ich als Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen (Art.38 Abs.1 S. 2. GG). Ein Fraktionszwang existiert also nicht. Ich setze mich mit allen Thematiken, mit denen ich im Bundestag befasst bin, gewissenhaft auseinander und berücksichtige im Rahmen meiner Entscheidung selbstverständlich auch die Belange der Wählerinnen und Wähler in meinem Wahlkreis. Ich fühle mich meiner Heimat sehr verbunden und möchte den Menschen des Rhein-Erft-Kreises in Berlin eine starke Stimme verleihen. Meine politische Heimat ist jedoch die CDU und das spiegelt sich auch in meinen persönlichen Überzeugungen sowie in meinem Abstimmungsverhalten wider.

Ich freue mich über Ihr Interesse am Wahlrecht für den Bundestag und gehe auch gerne auf dieses Thema ein. Der Koalitionsausschuss hat sich nach langer Debatte am 25. August 2020 auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Einige der beschlossenen Maßnahmen werden schon für die nächste Bundestagswahl greifen.

Die Reform setzt an drei Stellschrauben an: die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert; Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben. Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann

Die Wahlreform wird in zwei Stufen vollzogen. Die CDU/CSU-Fraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die nächste Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Dem hätten weder rechtliche noch praktische Gründe entgegengestanden, wie Staatsrechtslehrer und der Bundeswahlleiter bestätigt haben. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise erst zur übernächsten Bundestagswahl (2025) erfolgt. Die gesamte Wahlrechtsreform auf diese Zeit zu verschieben, war für uns keine tragbare Alternative.

Wichtig ist mir darauf hinzuweisen, dass durch die von uns vorgeschlagene moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 die für die demokratische Willensbildung notwendige Nähe der Wählerinnen und Wähler zu ihrem direkt gewählten Vertreter oder direkt gewählter Vertreterin erhalten bleibt. Diese Verbindung und die Repräsentanz durch die unmittelbar im Wahlkreis gewählte Person, habe ich in meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter immer als sehr wertvoll empfunden.

Abschließend kann ich, auch als Jurist, sagen: Die drei Stellschrauben der Wahlrechtsreform ergänzen sich gegenseitig in ihrer Wirkung. Wir reformieren das Wahlrecht ausgewogen und wirksam - ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl insgesamt zur Disposition zu stellen. Wir haben und uns nach beharrlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner - und auch intensiven internen Diskussionen - auf dieses ausgewogene, gestufte Kompromissmodell geeinigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels, MdB

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