Sind Ihnen Bestrebungen im Rahmen der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung bekannt, dass die Krankenhäuser die Fördergelder nicht zurückzahlen müssen?
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
die im Rahmen des KHZG und der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung gewährten Gelder für die Digitalisierung der Krankenhäuser müssen bei Nichteinhaltung der Auflagen, Unregelmäßigkeiten und unsachgemäßer Verwendung zurückgezahlt werden. Viele Häuser werden wahrscheinlich die geförderten Massnahmen nicht in dem Umfang umsetzen können, wie Sie ursprünglich gewährt wurden. Sind Ihnen Bestrebungen z. B. auf EU-Ebene bekannt, dass man sich darauf geeinigt hat, die Kriterien für eine Rückzahlung (im Rahmen des ARF, aus dem die Mittel für die KHSFV stammen) so aufzuweichen, dass die Häuser davon ausgehen können, dass Sie die gewährten Mittel behalten können, auch wenn die beantragten Maßnahmen zum Umsetzungsende gar nicht oder nur teilweise (bezugnehmend auf die jeweilige Projektbeschreibung und der dort aufgeführten Projektziele) realisiert wurden?
Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion!
Mit freundlichen Grüßen
SOM

Lieber Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Anfrage und das damit verbundene Interesse in meine politische Arbeit. Leider habe ich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keinerlei Kenntnis über die von Ihnen genannten Bestrebungen. Im Gegenteil: So schreibt die Bayerische Staatsregierung in ihrem FAQ zum Förderleitfaden noch im Dezember 2024 (https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2024/08/KHZF_FAQ_2024-08-09.pdf): " Um Korrekturen am Förderbescheid zu vermeiden, ist dabei darauf zu achten, dass die Maßnahme wie beantragt und zweckentsprechend durchgeführt wird. Bei Abweichungen ist mit Rückforderungen der Fördermittel zu rechnen."
Dies bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass solche Bestrebungen nicht vorliegen - da ich und meine Fraktion aber nicht an der Regierungskoalition beteiligt sind, nehmen wir an entsprechenden Verhandlungen nicht teil und werden nicht bzw. erst spät über die Ergebnisse informiert. Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Frage an meine gesundheitspolitischen Kolleginnen und Kollegen der aktuellen Regierungskoalition von SPD und Grünen zu stellen. Sie werden über den aktuellen Verhandlungsstand besser informiert als wir Oppositionspolitiker. Ich hoffe natürlich, dass sich das mit der Bundestagswahl im Februar ändert und verbleibe
mit besten Grüßen
Dr. Georg Kippels